Was hat sich am frühen Abend des 6. April in der "Arena" abgespielt? Die Schilderungen gehen auseinander. Foto: Bender

Strafbefehl: Lahrer Rentner soll Polizisten angegriffen haben / Summe wohl zu hoch

Lahr - Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Polizisten beleidigt und angegriffen haben. Er selbst sagt, er habe die Beamten lediglich auf die Corona-Regeln aufmerksam machen wollen. Am Ende muss ein Lahrer Rentner wohl zahlen – und zwar 5500 Euro.

Lockdown im Frühjahr 2020 

Im Frühjahr 2020 hat der erste Corona-Lockdown das Land fest im Griff: Gastronomie und die meisten Geschäfte sind ebenso geschlossen wie Schulen und Kitas. Seit Wochen haben keine größeren Veranstaltungen mehr stattgefunden, Menschenansammlungen sind verboten. Eine Maskenpflicht gibt es noch nicht, dafür strenge Kontaktbeschränkungen.

Es ist der 6. April, kurz nach 18 Uhr, als Uwe Mahler (Name von der Redaktion geändert) noch schnell eine Besorgung in der Apotheke in der Lahrer "Arena" machen will. Kaum im Einkaufspark angekommen, sieht er mehrere Polizisten beieinander stehen. "Sie waren im regen Gespräch, einer in der Mitte, die vier anderen drumherum", erinnert sich der Rentner im Gespräch mit der LZ.

Der Anblick lässt ihn mit dem Kopf schütteln: "Sie standen eng zusammen, von Abstand keine Spur. Das hat mich geärgert." Woran sich die normalen Bürger zu halten haben, findet der knapp 70-Jährige, müsse erst recht für Uniformierte gelten. Im Vorbeigehen habe er den Satz fallen lassen: "Andere bekommen dafür einen Strafzettel." Hätte er damals gewusst, welche Folgen seine Worte haben würden, er hätte sie sich verkniffen, sagt Mahler heute.

Rentner soll mehrere Tausend Euro zahlen 

Anfang November findet er in seinem Briefkasten ein Schreiben des Lahrer Amtsgerichts. Ein Strafbefehl, der der LZ vorliegt. 5500 Euro soll der Rentner demnach zahlen, 110 Tagessätze à 50 Euro. Der Vorwurf der Offenburger Staatsanwaltschaft: "tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung in fünf tateinheitlichen Fällen".

Noch immer liegen Unverständnis und Entrüstung in Mahlers Stimme: "Davon stimmt nichts, ich habe nichts Unrechtes getan – im Gegenteil", sagt der Senior. "Ich habe nur gesagt, was viele in dem Moment dachten, sich aber niemand traute auszusprechen."

Einer der Polizisten sei ihm nach seiner Bemerkung in die Apotheke gefolgt, "er brüllte mich an und verdrehte mir unvermittelt die Arme auf dem Rücken", sagt Mahler. Danach seien seine Personalien aufgenommen worden. "Wenn jemand verletzt wurde, dann ich."

Mann soll beim Streit handgreiflich geworden sein 

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, war der Rentner in der "Arena" auf fünf Bereitschaftspolizisten getroffen. Auf ihre Aussagen stützt sich die Version der Staatsanwaltschaft, die freilich ganz anders klingt als Mahlers: Aus einem anfänglich verbalen Streit um die Corona-Verordnung sei ein handfester geworden, als der Lahrer einem Beamten gegen den Arm geschlagen habe. In der Folge soll sich der Beschuldigte einer Kontrolle widersetzt und einem weiteren Ordnungshüter einen Hieb gegen den Hals versetzt haben. Zudem habe er die fünf Polizisten als "junge Seicher" bezeichnet.

Mahler wollte die Sache zunächst vor Gericht ausfechten. Er legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kam dann aber ins Grübeln und zog ihn wieder zurück. "Ich sah keine Chance, dass man mir bei einer Verhandlung glaubt". Dazu die Furcht vor den Kosten. Der Lahrer hat keine Rechtsschutzversicherung und nahm sich deshalb auch keinen Anwalt. Ein Fehler, wie sich im Nachhinein zeigen sollte. Denn ein Rechtsbeistand hätte ihm wohl sofort gesagt, dass eine Strafe von 5500 Euro angesichts seiner Rente von 640 monatlich Euro viel zu hoch ist.

"Bei Strafbefehlen wird zunächst eine Einkommensschätzung des Beschuldigten vorgenommen", erklärt Kai Stoffregen von der Offenburger Staatsanwaltschaft auf LZ-Nachfrage. Diese kann mittels Teileinspruchs gegen die Tagessatzhöhe oder im Rahmen einer Hauptverhandlung auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Falle Mahlers hätte der Tagessatz laut Stoffregen nicht bei 50, sondern bei nur etwas mehr als 20 Euro gelegen. Insgesamt also unter 2500 Euro.

Verurteilter hat noch nicht aufgegeben

Das Problem: Die Möglichkeit der Strafreduzierung hat der Rentner mit der Komplett-Rücknahme seines Einspruchs wohl unwiderruflich aus der Hand gegeben. Auch wenn er das Amtsgericht mittlerweile über seine finanzielle Lage informiert und dieses den Fall nochmals der Ermittlungsbehörde vorgelegt hat. Dort wolle man den Vorgang nun auf Formfehler prüfen, sagt Stoffregen. "Stand heute ist der Strafbefehl aber rechtskräftig und damit vollstreckbar geworden."

Der Verurteilte will sich ein weiteres Mal an Gericht und Staatsanwaltschaft wenden, dort um Ein- und Nachsicht bitten. Der Frust indes sitzt tief: "Ich werde dafür bestraft, dass ich den Mund aufgemacht habe. Das tut nicht nur finanziell weh."

Das Verfahren: Ein Strafbefehl ist ein gängiges Mittel zur Bewältigung leichter Kriminalität. Legt der Beschuldigte keinen Einspruch ein, kommt es ohne Hauptverhandlung zu einer Verurteilung. Damit sollen zum einen Gericht und Staatsanwaltschaft entlastet, zum anderen Kosten gespart werden, die der Verurteilte tragen müsste.

Die Strafe: Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, wobei zu unterscheiden ist: Die Anzahl der Tagessätze ist die eigentliche Strafzumessung, sagt, wie schwer das Delikt ist. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich indes allein an der wirtschaftlichen Situation (Einkommen) des Beschuldigten.