Niedrigwasser an der Gutach auf Höhe Vogtsbauernhof in diesem Monat. Foto: Landratsamt

Pegelstände der Gewässer sinken auf kritische Werte. Landratsamt Ortenaukreis: Wasserentnahme derzeit verboten.

Mittleres Kinzigtal - An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser durch Schöpfgeräte, Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Dies schreibt das Landratsamt Ortenaukreis in einer Pressemitteiling und weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese keinesfalls über den erlaubten Umfang hinaus ausüben dürfen. "Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken sind strikt einzuhalten", schreibt das Landratsamt.

Aufgrund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung sind demnach die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokale Regenschauer können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Deshalb hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt.

Die geringe Wasserführung belastet sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge.

"Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen", so Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts abgestimmt werden.