Die Betreuung im Hofstetter Kindergarten wird teurer. Foto: Störr

Der Gemeinderat hat die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr neu beschlossen und den bisher gewährten Nachlass für Hofstetter Kinder unter drei Jahren um die Hälfte reduziert.

Bürgermeister Martin Aßmuth verwies auf die Empfehlung von Gemeindetag, Städtetag, Kirchenleitungen und kirchlichen Fachverbänden zur Erhöhung der Gebühren um 8,5 Prozent. Während der Pandemie sei bewusst auf Anpassungen im erforderlichen Maß verzichtet worden, was jetzt schrittweise nachgeholt werden müsse.

„Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde, und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen“, erklärte der Bürgermeister.

Gehaltserhöhungen von 10 Prozent

Für die Betreuung von Hofstetter Kleinkindern hatte der Gemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent beschlossen, der in den vergangenen Jahren gewährt wurde. „Der Gebühren-Nachlass bedeutet geschätzte Minder-Einnahmen in Höhe von 20 000 Euro im Jahr“, rechnete Aßmuth.

Allein die Summe der gestiegenen Personalkosten würden die Gebühren-Mehreinnahmen durch die Erhöhung bei weitem übersteigen. Im vergangenen Jahr seien Elternbeiträge in Höhe von 123 950 Euro eingenommen worden, denen etwa 700 000 Euro an Personalkosten gegenüber standen. „Die neueste Tarifeinigung sieht inklusive Einmalzahlungen Gehaltserhöhungen von fast 10 Prozent vor“, zeigte Aßmuth die Entwicklung auf.

Wenn sich die Haushaltslage verschlechtert, kann es weitere Streichungen geben

Für Gemeinderat Arnold Allgaier (FW) stand fest: „Die Erhöhung der Beiträge ist nicht zu umgehen. Wenn der alte Kindergarten geblieben wäre, hätte es die gleiche Erhöhung geben müssen.“ Peter Neumaier (FW) schlug eine Reduzierung des freiwilligen Nachlasses für Kleinkinder auf 10 Prozent vor, dem sich das Gremium am Ende einstimmig anschloss.

Bernhard Kaspar (CDU) nannte die Gebührenerhöhung kein angenehmes Thema und erklärte: „Wenn wir uns an die offizielle Empfehlung gehalten haben, sind wir immer am besten gefahren.“

Stefan Schwendemann (CDU) erkundigte sich nach vorhandenen Nachlass-Regelung in anderen Kommunen. „Das ist eine Luxuslösung in Hofstetten und eine deutliche Positiv-Unterscheidung“, erklärte der Bürgermeister dazu. Wenn die Haushaltslage allerdings schlechter werde, müsste es möglicherweise eine weitere Streichung geben.

Am Ende beschloss das Gremium die neuen Gebühren ebenso einstimmig wie auch den den Nachlass für Hofstetter Kleinkinder in Höhe von 10 Prozent.

Die Gebührenstaffel

Die soziale Staffelung in Abhängigkeit der Kinderzahl einer Familie bleibt weiterhin bestehen. Exemplarisch werden die neuen Gebühren für eine Familie mit einem Kind in Abhängigkeit der Betreuungsform aufgeführt: Die Regelgruppe über Dreijährige 138 Euro (bisher 127 Euro), die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten über Dreijährige 158 Euro (bisher 146 Euro), die Kleinkindgruppe unter Dreijährige 374 Euro (bisher 344 Euro) und die Kleinkindgruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 442 Euro (bisher 406 Euro).