Kehler Verbraucherschützer geraten an kuriosen Blitzer-Fall

Kehl (red/sad). Einen kuriosen Fall von deutsch-französischer Kommunikation hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl vorgelegt bekommen. Dabei ging es um einen in Frankreich geblitzten Deutschen – und die Erkenntnis, dass französische Behörden sehr wohl Deutsch können. Nur wie gut?

"Die Kommunikation mit französischen Behörden ist für Deutsche nicht immer ganz einfach", schrieben die Verbraucherschützer. "Für jeden administrativen Vorgang sind komplizierte Formulare auszufüllen und alle schriftlichen Eingaben sind, natürlich, auf Französisch zu tätigen. Deutsche Originaldokumente müssen in der Regel als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden, was auch nicht ganz billig ist." Dabei könnten französische Behörden sehr wohl auch auf Deutsch kommunizieren – wenn es darum gehe, Geld einzusammeln.

Bei dem Fall, der dem ZEV vorgelegt worden ist, ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung eines Autofahrers aus dem Ortenaukreis in Straßburg. Der war nämlich geblitzt worden (nach Abzug der Toleranz war er 51 Stundenkilometer schnell – ein Stundenkilometer mehr als erlaubt gewesen ist). Das brachte ihm laut ZEV einen Strafzettel von mehr als 90 Euro ein. "Das war allerdings der ›Frühzahlertarif‹", teilten die Verbraucherschützer mit. Der volle Tarif von 135 Euro werde fällig, wenn der Mann nicht sofort zahle.

Ein Brief von der zentralen Eintreibungsstelle in Rennes folgte. Dieser Vorgang habe zwei Erkenntnisse gebracht: "Der weit verbreitete Irrtum, dass man auf französischen Straßen mehr oder weniger regelfrei durchbrettern darf, stimmt nicht", so die Kehler. Im Gegenteil. "Zweitens: Französische Behörden können sehr wohl auf Deutsch kommunizieren, wenn sie es wollen."

Die Übersetzung holpert etwas

Gewiss, die etwas holprig übersetzte "Zahlungsaufforderung" löst das eine oder andere Stirnrunzeln aus. "Oder wüssten Sie auf Anhieb, was Sie mit der vorgedruckten ›Hinterlegungskarte‹ anfangen sollen oder wie man per ›papierloser Quittung‹ bezahlt?", fragen die Verbraucherschützer auf. Positiv sei zu vermerken, dass man sich die Mühe gemacht habe, auf Deutsch zu schreiben. "Und irgendwie wäre es schön, wenn dieser pragmatische deutsch-französische Ansatz auch irgendwann Verbrauchern bei deren administrativen Anliegen gestattet würde und nicht nur dann Anwendung findet, wenn es darum geht, den Bürgern grenzüberschreitend in die Tasche zu greifen", so die Experten des Kehler ZEV.