Blick auf die Versuchsfläche im Reichenbachtal, die mit einem Hangmähgerät gemäht und gemulcht wurde. Oberhalb der Fläche breiten sich Ginster und andere "Pfriemen" ungebremst aus. Foto: Dorn

Ortschaftsratsitzungen nehmen bei Planung des neuen Haushalts wichtige Funkion ein.

Reichenbach - Hinsichtlich der Planung des neuen Haushalts der Stadt Hornberg nehmen die Ortschaftsratsitzungen eine wichtige Filterfunktion ein. Der Reichenbacher Rat hat sich am Montag in seiner öffentlichen Sitzung mit dem Thema "Offenhaltung" beschäftigt.

Nachdem im vergangenen Jahr eine Versuchsfläche oberhalb des Gasthofs Krone gemäht und das Ergebnis für gut befunden wurde, nahm der Rat die Anschaffung eines solchen Geräts in die Vorschlagsliste für die Etatberatungen im Hornberger Rathaus auf.

Es wurden mehrere Modelle diskutiert, von denen lediglich die Variante "Ankauf mittels Fördermitteln des Landwirtschaftsamts" verworfen wurde, da dies bedeuten würde, dass der Mäher dann nicht auf Flächen eingesetzt werden darf, deren Offenhaltung bereits anderweitig gefördert wird.

Mäher zu vergünstigten Stundensatz mieten

Beim Ankauf durch die Gemeinde stünde der Mäher zuvorderst für die Pflege der städtischen Liegenschaften bereit und könnte von den Landwirten zu einem vergünstigten Stundensatz gemietet werden. Demgegenüber stünde die Option, dass ein Landwirt das Gerät erwirbt und zu einem marktüblichen Betrag vermietet und die Stadt diese Leihgebühr zu einem gewissen Betrag subventioniert. Bei beiden Optionen wären natürlich auch die Landwirte aus dem Ortsteil Niederwasser mit dabei.

Wildschweine werden zu großer Plage

Ihren ganz eigenen Beitrag zur Offenhaltung liefern seit Anfang September wieder mehrere Wildschweinrotten. Gottfried Bühler nahm dies zum Anlass, dieses Problem einmal mehr im Ortschaftsrat zu diskutieren. Als Ortsvorsteher sei er stets um Ausgleich zwischen den Parteien bemüht, der Dialog mit den Landwirten auf der einen und den Jägern auf der anderen Seite gestalte sich in der momentanen Situation sehr schwierig.

Wer als Jäger an drei aufeinanderfolgenden Tagen damit beschäftigt sei, auf ein und derselben landwirtschaftlich genutzten Fläche Wildschweinschäden auszubessern, dem könne er Gedanken an eine Resignation nicht verdenken.

Die Ratskollegen teilten diese Ansicht, gaben aber zu bedenken, dass den geschädigten Landwirten die Hände gebunden seien. Manche versuchten mit Wildzäunen ihre wertvollsten Flächen zu schützen, alles was darüber hinaus gehe, grenze aber an Wilderei und sei daher verboten. Die Jäger seien nun mal die einzigen Personen, die den Schwarzkitteln an den Kragen gehen dürften.

Dabei stünden jedoch nur die Mittel der personalintensiven Drück- oder Treibjagden zur Verfügung. Am Ende der mageren Jagdstrecke könnten dann manche Tiere wegen der immer noch hohen radioaktiven Belastung in den Böden der Hornberger Wälder noch nicht einmal zum Verzehr freigegeben werden. Die Räte plädierten an die Adresse der Politik, mit Lockerungen im Jagdgesetz für Waffengleichheit gegenüber den hohen Reproduktionsraten der Wildschweine zu sorgen.

Bauern wie Jäger müssten derzeit nachts tatenlos mitansehen, wie die Rotten die Felder verwüsteten, ohne – bislang verbotene – Nachtsichtgeräte könnten die Jäger selbst bei – bislang verbotener – Nachtjagd auf Schwarzwild keine waidgerechten Schüsse ins Ziel bringen.

Am nächsten Morgen müsse dann der Jäger die Schäden beseitigen und der Landwirt wisse, dass er bei der Mahd seiner Wiese dennoch viel Erdreich in die Futtersilos eintragen wird.

Die Beifütterung einer Art "Antibaby-Pille" für die Sauen (die es in einem guten Jahr auf zwei Würfe mit je sechs bis acht Frischlingen bringen könne) wäre eine weitere Möglichkeit, die diskutiert werden müsste. Ohne grundlegende Änderungen dürfte ein Miteinander von Landwirten und Jägern auf Hornberger Gemarkung in den nächsten Jahren schwierig werden und es bestehe die Gefahr, dass die Schwarzkittel erfolgreich die Menschen in den Außenbezirken vergrämten.

100 000 Euro für eine Straßensanierung, 50 000 Euro für ein Mähgerät, in Relation zu diesen Beträgen nahmen sich die 1000 Euro, welche die Reichenbacher Räte für die Bezuschussung der Ertüchtigung privater Brandweiher der Verwaltung vorschlagen wollen, geradezu lächerlich gering aus.

Die lebhafte Diskussion beleuchtete aber beispielhaft das Dilemma, vor dem die ehrenamtlichen Räte in dem agrarisch geprägten Ortsteil stehen. Die Hornberger Feuerwehr hatte 2015 mehrere private Brandweiher im Zustand als "schlecht oder sehr schlecht" beurteilt, woraufhin beschlossen wurde, die Eigentümer mit 500 Euro beim Ausbaggern ihrer Brandweiher zu bezuschussen. Mit diesem Anschub konnten inzwischen mehrere Weiher erfolgreich saniert werden.

Das Sanierungprogramm soll 2018 mit zwei weiteren Weiher fortgesetzt werden, ohne dass daraus ein Rechtsanspruch auf diese Subventionen entstehe, es gelte weiterhin der Grundsatz, dass das Privateigentum an einem Brandweiher auch zu dessen Unterhalt verpflichte.

Sanierung der Straße ist notwendig

Den mit etwa 100 000 Euro größten Posten in der Wunschliste der Reichenbacher nimmt die Gesamtsanierung der Schwickersbachstraße ein. Das vom Ingenieurbüro Zink vorgelegte Sanierungskonzept sieht vor, ab der Einmündung in die Kreisstraße den Gehweg zu entfernen und durch eine befahrbare Abwasserrinne zu ersetzen. Die Notwendigkeit der Sanierung steht für die Räte außer Frage, jedoch konnte die Frage, ob die Anwohner seinerzeit zu Straßenerschließungsbeiträgen herangezogen worden waren, von der Verwaltung noch nicht eindeutig geklärt werden.

Sollten hier noch nennenswerte Beträge ausstehen, müsste die Sanierungsmaßnahme mit den Anliegern noch einmal besprochen werden um unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Im Zuge der Sanierung würde auch die Straßenbeleuchtung erneuert, hierfür wurden weitere 24 000 Euro beantragt.

Zum Ende der Sitzung berichtete Ortsvorsteher Bühler über den Stand der ehrenamtlichen Arbeiten am touristischen Kleinod "Schembachmühle". Der Rohbau sei fertig und das Dach eingedeckt, das Mühlrad werde im Oktober montiert, der auf den ersten Metern verdolte Mühlkanal müsse noch vom Reichenbächle zur Mühle gelegt werden.

Für die Anbindung der Mühle an den Mühlen- beziehungsweise Talwanderweg müsse dessen Wegführung aus dem Wald wieder Richtung Bach verlegt werden, für diese Arbeiten stellte der Rat einen mittleren vierstelligen Betrag auf die Vorschlagsliste.

Brandweiher sind künstlich angelegte Löschwasserteiche im Abstand von maximal 300 Metern zu den Gebäuden, aus denen bei großen Gehöften über eine Dauer von bis zu zwei Stunden je 1000 Liter Wasser pro Minute zur Brandbekämpfung entnommen werden können.