Fischerbach - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung eines Windenergieparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal abgelehnt. Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht hat drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung eines Windenergieparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal abgelehnt. Das Landratsamt Ortenaukreis hatte der Bürgerwindrad Nillkopf GmbH im Dezember 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen mit jeweils 3000 Kilowatt Leistung, 149 Meter Nabenhöhe und 115,7 Meter Rotordurchmesser erteilt und die Genehmigung sodann für sofort vollziehbar erklärt. Das Verfahren bis zu diesem Schritt hatte fast 25 Monate gedauert, um die geplanten Windräder gab es immer Diskussionen.

Die Verfasser der Eilanträge, deren Wohnhäuser, Gaststätten und Geflügellandwirtschaft zwischen 900 und 1900 Meter von der geplanten Windkraftanlage entfernt liegen, beriefen sich unter anderem auf von den Anlagen ausgehende unzumutbare Schall- und Lichtimmissionen und eine optisch bedrängende Wirkung für ihre Anwesen. Der Bau und Betrieb des Windparks gefährde die Trinkwasserversorgung sowie die Hühnerhaltung und schade der Attraktivität der Wanderwege in der Region sowie dem Tourismus. Sie führten außerdem an, dass die Windräder Anlagen ohnehin unwirtschaftlich seien.

Das Gericht führte zur Begründung seiner Beschlüsse an, es sei nicht davon auszugehen, dass die Geräusch-, Blinklicht- und Schattenwurfimmissionen der Anlagen zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf den mindestens 900 Meter entfernt gelegenen Anwesen der Antragsteller führen würden. Dem im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachten zufolge, das nicht zu beanstanden sei, seien die entscheidenden Richtwerte eingehalten worden. Für zwei Anwesen sei die Beschattung nach dem Schattenwurfgutachten ausgeschlossen, für das übrige auf einen zumutbaren Wert zwischen einer und zehn Stunden pro Jahr begrenzt.