Für Geflügelhalter in zwanzig Kommunen im Ortenaukreis gelten nun strenge Auflagen. Foto: Felix Kästle//Felix Kästle

Bei einer in Rheinau aufgefundenen und verendeten Möwe hat sich der Verdacht auf die „Aviäre Influenza“ – die sogenannte Geflügelpest – bestätigt. Das teilt das das Amt für Veterinärwesen des Ortenaukreises mit. „Die in der Region bereits verbreitete Tierseuche den Ortenaukreis erreicht“, konstatiert Amtsleiter Jan Loewer am Freitag.

„Die in der Region bereits verbreitete Tierseuche hat den Ortenaukreis erreicht“, konstatierte Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen des Ortenaukreises, am Freitag. Der nun positive Möwenfund in Rheinau ist in der aktuellen Saison im Ortenaukreis der erste Nachweis der Geflügelpest beim Wildvogel.„Um das Hausgeflügel vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen, wird in Teilen des Landkreises risikoorientiert nun eine vorbeugende Aufstallungspflicht angeordnet“, erläutert Loewer.

Lahrer Halter sind nicht von Verordnung betroffen

In der von der Kreisverwaltung erlassenen Allgemeinverfügung werden 20 Städte und Gemeinden in der Rheinebene und dem vorderen Kinzigtal aufgeführt. Darunter finden sich auch Kommunen in der südlichen Ortenau: Friesenheim, Hohberg, Kappel-Grafenhausen (nur westlich der A5), Meißenheim, Neuried und Rust. In diesen Gemeinden haben laut Landratsamt alle Geflügelhalter ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterzubringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen laut Bestimmungen der Allgemeinverfügung nicht breiter als 2,5 Zentimeter sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen mit Vögeln müssen in diesem Gebiet in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden.

Die zugehörige Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Kreises unter www.ortenaukreis.de/Bekanntmachungen einzusehen. Lahr, Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim, Ringsheim und die Gemeinden im Schuttertal sind bislang nicht von der Allgemeinverfügung des Kreises betroffen.

Auch in der Ortenau müsse in den kommenden Wochen mit weiteren Fällen bei Wildvögeln gerechnet werden, erläuterte Kreissprecherin Caroline Luschy auf Anfrage unserer Redaktion. „Es wird darauf ankommen, dass alle Geflügelhalter durch die dringend empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen ihre Tiere wirksam gegen den stets möglichen Eintrag des Erregers durch Wildvögel abschirmen und damit ein Übergreifen auf das Hausgeflügel verhindern.“

Falls die Tierseuche in Geflügelhaltungen festgestellt wird – und dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine kleine Hobbyhaltung oder einen große gewerbliche Legehennenhaltung handelt – wird die Seuche amtlich festgestellt und bekämpft, so Luschy. „Dazu muss sämtliches Geflügel getötet werden.“ Die Haltung müsse dann fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden.

Auch Nicht-Geflügelhalter sollten aufpassen

Auch Nicht-Geflügelhalter sollten nun sicherheitshalber aufpassen. „Sehr wichtig ist zunächst, dass man sich von Geflügelhaltungen, sei es die private Hobbyhaltung des Nachbarn, oder seien es gewerbliche Einrichtungen, fernhält, um eine Verschleppung durch die eigene Kleidung oder Schuhwerk zu vermeiden“, erläutert die Kreissprecherin. Nur der Tierhalter selbst sollten die Haltung mit geeigneter Schutzkleidung betreten. „Verendet oder krank aufgefundene Vögel sollen keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden.“ Grundsätzlich seien dabei die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten, wie das Tragen von Handschuhen, anschließendes Waschen der Hände mit Wasser und Seife sowie Desinfizieren der Hände.

In Deutschland wurden seit Beginn des Jahres bis zum 6. Februar bereits 103 Fälle bei Wildvögeln gemeldet, elf davon in Baden-Württemberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen bundesweit als „hoch“ ein. Auch das Ministerium für Ländlichen Raum erließ bereits zwei Allgemeinverfügungen. Demnach müssen auch in Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Haltung eingehalten werden.

Vogelgrippe

Bei Vögeln vorkommende Influenza-Viren können auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet, heißt es auf der Webseite des Berliner Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Übertragung vom Tier auf den Menschen sei jedoch nicht sehr effektiv, das heißt, sie sind für den Menschen nicht sehr infektiös. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, könne es auch zu schweren Erkrankungen führen. Die meisten der an „aviärer Influenza“ erkrankten Menschen hatten laut RKI im Vorfeld engen Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel. Solche Fälle seien bislang jedoch hauptsächlich in Asien, Afrika und dem Nahen Osten aufgetreten. „In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden“, erläutert das RKI.