Im Schneitbach sollen weitere Bauplätze entstehen. Allerdings werden den Häuslebauern seit Jahren Steine in den Weg gelegt. Foto: Störr

Die Hofstetter Häuslebauer hängen in der Warteschleife. Jetzt bremst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Bauwilligen im Neubaugebiet „Am Schneitbach Süd“ aus.

Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs – und damit ohne Umweltprüfung – überplant werden dürfen. Das wirkt sich nun auch auf die Bebauungspläne „Am Schneitbach Süd“ sowie „Südlich der Schluchstraße“ in Hofstetten aus.

„Es wurde eine komplette Kehrtwende hingelegt“, ordnete Bürgermeister Martin Aßmuth das Urteil zu Beginn der Gemeinderat-Sitzung am Dienstagabend ein. In den vergangenen Tagen hätte es umfangreiche Rücksprachen mit der Baurechtsbehörde, dem Planungsbüro, dem Landratsamt, verschiedenen Bürgermeister-Kollegen und dem Regierungspräsidium gegeben. Dann sei die Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gekommen, dass nach Paragraf 13 b begonnene Planverfahren nicht weitergeführt werden dürfen. Diese könnten jedoch in reguläre Bebauungsplanverfahren überführt werden.

„Jetzt werden diejenigen bestraft, für die Wohnraum geschaffen werden sollte“, bedauerte der Bürgermeister. Er rechne mit einem weiteren zeitlichen Verzug von mindestens einem Jahr für die Bauherren. Das sei besonders hinsichtlich der gestiegenen Baukosten und höherer Zinsen mehr als ärgerlich. „Ich bin in der Sache stinksauer“, brachte es Martin Aßmuth auf den Punkt. Denn die beiden Tagesordnungspunkte zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Am Schneitbach Süd“ und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südlich der Schluchstraße“ wurden beide von der Tagesordnung abgesetzt. Man werde nicht riskieren, dass einer der Bebauungspläne durch eine möglicherweise fehlerhafte Beschlussfassung am Ende nicht in Kraft treten könne.

Gemeinderat Bernhard Kaspar (CDU) zeigte sich in der Sache stark frustriert. 2019 sei man im Schneitbach bereits so weit gewesen, dass man den Bauherren einen Baubeginn im Jahr 2020 in Aussicht gestellt habe. Dann sei das Schallschutz-Gutachten mit der Forderung nach einer Lärmschutzwand beim angrenzenden Betrieb oder erheblichen Einschränkungen für die Bauherren gekommen. Mit viel Aufwand sei das Baugebiet umgeplant und in Richtung Dorf verschoben worden (wir haben mehrfach berichtet). Dann sei man der Meinung gewesen, dass 2023 gebaut werden könnte.

Schaffung von Wohnraum wird „ausgebremst“

„Wir haben uns auf den Paragrafen 13 b verlassen. Es hat nur noch der Feststellungsbeschluss gefehlt, damit wir in die Erschließung gehen könnten“, ärgerte sich der Bürgermeister-Stellvertreter. Er könne den Bauherren mit keinem guten Gewissen mehr einen Zeitpunkt zum Baubeginn nennen. Das sei vor allen Dingen im Hinblick der gestiegenen Zinsen und Kosten schwierig. „Die Schaffung von Wohnraum wird gefordert, aber vor Ort wird man derart ausgebremst“, bedauerte Bernhard Kaspar. Die Nachverdichtung sei zwar wünschenswert, aber man könne die Grundstückseigentümer auch nicht enteignen. Dieser Meinung schlossen sich die übrigen Gemeinderäte an.

Bebauungsplan „Dorfwiese“

Für die fünfte Änderung des Bebauungsplans „Dorfwiese“ wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einstimmig beschlossen. Das Gebiet ist größtenteils bebaut und vom Paragraph 13 b nicht betroffen. Dem Ziel zur Schaffung von Wohnraum und der Nachverdichtung wird mit dem Beschluss Rechnung getragen.