Nach juristischer Prüfung
: Der Lahrer OB bekennt sich eindeutig zur neuen Kreisstraße

Markus Ibert hatte eine juristischen Prüfung veranlasst, welche Konsequenzen ein möglicher Ausstieg der Stadt Lahr aus dem Verkehrsprojekt hätte. Das Ergebnis spricht eine eindeutige Sprache.
Von
Herbert Schabel
Lahr
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Den Bau der neuen Kreisstraße, die die B 3 entlasten soll, wollten drei Fraktionen des Lahrer Gemeinderats stoppen. Doch nun steht fest, dass die Stadt  an dem Projekt festhält.

Den Bau der neuen Kreisstraße, die die B 3 entlasten soll, wollten drei Fraktionen des Lahrer Gemeinderats stoppen. Doch nun steht fest, dass die Stadt an dem Projekt festhält.

Bender
  • Lahr hält an der neuen Kreisstraße K 5344 fest, OB Ibert bekennt sich klar zum Projekt.
  • Juristische Prüfung ergab: Ein Ausstiegsbeschluss des Gemeinderats wäre rechtswidrig.
  • Einvernehmlicher Ausstieg wäre möglich – Lahr müsste 2,43 Mio. Euro bisheriger Kosten tragen.
  • OB verweist auf Entlastung von B3-Ortsdurchfahrten und bessere Anbindung des Klinikneubaus.
  • Kostenanteil der Stadt liegt bei rund 4 Mio., gedeckelt bei Baubeginn bis Juni 2029.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Anlass der Prüfung war ein Schreiben gewesen, in dem die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den OB aufgefordert hatten, die Möglichkeiten eines geordneten Ausstiegs aus dem Projekt zu erörtern. Markus Ibert bezieht in der Frage jetzt eine eindeutige Positon, wie aus einer städtischen Mitteilung hervorgeht.

„Der Neubau der Kreisstraße 5344 entlastet die Ortsdurchfahrten von Kippenheimweiler und Langenwinkel unmittelbar sowie Mietersheim und Sulz mittelbar, verbessert die Erreichbarkeit des geplanten Klinikumsneubaus und dient der Wirtschaft in der gesamten Region als Entwicklungsachse“, betont der OB. Der Austausch mit Landrat Thorsten Erny zum Sachstand und das Ergebnis einer externen juristischen Prüfung hätten gezeigt, „dass es für die Stadt Lahr in jeder Hinsicht zielführend ist, das Vorhaben gemeinsam mit den Vertragspartnern wie geplant umzusetzen“.

Auf die Stadt kämen hohe Kosten zu, würde sie einen Rückzieher machen

Wie das Gutachten ausführt, kann sich die Stadt nicht einseitig von der Vereinbarung zum Neubau der Kreisstraße lösen, heißt es aus dem Rathaus. Denn ein Ausstiegsbeschluss des Gemeinderats wäre rechtswidrig. Zwar wäre eine einvernehmliche Aufhebung der Vereinbarung mit allen Vertragspartnern – dem Ortenaukreis sowie den Städten und Gemeinden Ettenheim, Mahlberg, Kippenheim, Ringsheim und Kappel-Grafenhausen – laut der Verwaltung möglich. Sie würde aber dazu führen, dass die Stadt die bisherigen Aufwendungen für den Abschnitt Lahr allein tragen müsste. Diese belaufen sich nach Angaben des Landratsamts bislang auf rund 2,43 Millionen Euro.

„Die externe juristische Prüfung war wichtig, weil sie aufzeigt, welchen finanziellen Preis die Stadt Lahr für den Ausstieg aus dem Projekt Kreisstraße bezahlen müsste“, betont Ibert. „Zu den Kosten von 2,43 Millionen Euro hinzu käme jedoch noch der politische Preis, der meiner Ansicht nach noch weit höher wiegt. Dies habe ich im Gespräch mit dem Landrat bekräftigt, denn es geht letztlich auch um die Verlässlichkeit der Stadt Lahr als Partner des Ortenaukreises und der Umlandgemeinden. Für mich bleibt deshalb klar: Die neue Kreisstraße ist unverzichtbar. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, das Projekt ganzheitlich und zeitnah zu realisieren.“

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Der Lahrer Gemeinderat hatte im Juni 2024 dem Entwurf des Landratsamts für die Vereinbarung zum Neubau der Kreisstraße mehrheitlich zugestimmt. Bei einem Baubeginn bis Juni 2029 ist der Kostenanteil der Kommunen für das Gesamtprojekt auf zehn Prozent gedeckelt. Nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel entfällt auf die Stadt Lahr damit ein Kostenanteil von rund vier Millionen Euro.

Es geht um Entlastung

Die neue Kreisstraße (K 5344 neu) zwischen Ringsheim und Lahr wird vor allem benötigt, um die stark vom Verkehr belasteten Ortsdurchfahrten entlang der alten B3 zu entlasten. Konkret soll die Straße Kippenheim, Kippenheimweiler, Lan-genwinkel und Mahlberg vom Durchgangsverkehr befreien. Darüber hinaus gilt die Verbindung als überregionaler Baustein zur Lenkung des Verkehrs zwischen der B 3 in Ringsheim und der B 415 in Lahr.