Gebühren in Schönwald
: Trockenheit wirkt sich auf Wassergebühren aus

Der trockene Sommer und der zusätzliche Wasserbedarf haben die Kalkulation für Schönwald beeinflusst. Während der Kubikmeterpreis steigt, ändert sich bei der monatlichen Grundgebühr im nächsten Jahr nichts. Neu geregelt werden die Termine für die Abschlagszahlungen.
Von
Hans-Jürgen Kommert
Schönwald
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Bild: Wasser wird auch in Schönwald im nächsten Jahr teurer – da muss man sich überlegen, ob man es einfach so mal laufen lässt

Wasser wird auch in Schönwald im nächsten Jahr teurer – da muss man sich überlegen, ob man es einfach so mal laufen lässt.

Hans-Jürgen Kommert
  • Schönwald erhöht die Verbrauchsgebühr: ab 2027 kostet der Kubikmeter 3,13 Euro netto.
  • Die Grundgebühr bleibt konstant bei 7,65 Euro je Wohneinheit im Monat.
  • Grund ist der trockene Sommer mit 25.000 zugekauften Kubikmetern aus Furtwangen.
  • Abschläge werden neu geregelt – künftig vier Zahlungen fällig zum 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12.
  • Der Jahresbetrag wird aus dem Vorjahresverbrauch berechnet und gleichmäßig verteilt.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Nicht mehr im Nachhinein, sondern im Vorfeld stand jetzt die Anpassung der Wassergebühren für Schönwald an: In einer der letzten Sitzungen des laufenden Jahres stellte Kämmerer Harald Hafner dem Gemeinderat die Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2027 vor.

Die Verbrauchsgebühr soll im Jahr 2027 um 26 Cent (netto) auf dann 3,13 Euro je Kubikmeter steigen, die Grundgebühr soll bei konstant 7,65 Euro je Wohneinheit im Monat bleiben. Die Anpassungen seien erforderlich, um eine kostendeckende Wasserversorgung sicherzustellen.

Insbesondere die erstaunlich großen Wassermengen mit 25.000 zusätzlichen Kubikmetern, die im Rahmen der Ersatzwasserversorgung im heuer sehr trockenen Sommer von der Stadt Furtwangen hinzugekauft werden mussten, hätten die Wassergebühren deutlich nach oben verschoben. Einzelheiten habe er in der Kostenkalkulation festgehalten, so Hafner.

Doch die Gebühren waren nur ein Teil der Änderungen der Satzung: Die im laufenden Jahr festgelegten Fälligkeitstermine der regelmäßigen Abschlagszahlungen hätten sich im laufenden Betrieb aufgrund verschiedener Terminkollisionen als unpraktikabel erwiesen. Daher sollen künftig jährlich vier Abschlagszahlungen erfolgen, die jeweils im März, Juni, September und Dezember  jeweils zum Monatsersten fällig würden.

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Jahresbetrag auf vier Zahlungen verteilt

Wollte man die bisherigen sechs Abschlagzahlungen beibehalten, müsste man die Ablesung um rund einen Monat auf Ende November vorziehen, um die Fälligkeiten der Jahresabrechnungen vor dem ersten Abschlag im neuen Jahr (bisher 1. Februar) hinzubekommen. Die frühere Ablesung würde vor allem bei den Hausverwaltungen größerer Wohnungseigentümergemeinschaften zu Problemen führen, da diese die Wassergebühren zum Stichtag auf die einzelnen Parteien weiterberechnen müssten.

Die Höhe der Abschlagszahlungen werde auf Grundlage des Verbrauchs im zuletzt abgerechneten Jahr sowie der für das jeweilige Jahr geltenden Verbrauchs- und Grundgebühren ermittelt. Der daraus errechnete Jahresbetrag werde zu gleichen Teilen auf die vier Abschlagszahlungen verteilt, so der Kämmerer.

Quellen der Landwirte spielen wichtige Rolle

Grundsätzlich sei der Anschluss an die Furtwanger Wasserversorgung richtig gewesen, betonte Johannes Göppert. „Und wenn der Sommer 2027 weniger trocken ist, wird es ja auch wieder billiger“, rechnete er. Hans-Peter Schwer stellte fest, Wasser sei ein kostbares Gut, daher will er sich nicht nur auf Furtwangen verlassen, sondern wo möglich, auch die eigenen Quellen ertüchtigen – und die Quellen der Landwirte im Außenbereich weiterhin zu nutzen. Bürgermeister Christian Wörpel zeigte dazu auf, dass man im Haushalt 2027 dazu einen größeren Betrag zur Verfügung stelle. „Die Abhängigkeit von Furtwangen wird aber wohl bleiben“, vermutet er.

Werner Breig sieht keine Alternative zum Zukauf von Furtwanger Wasser. Johannes Fattler war sich bewusst, dass die Verwendung von Oberflächenwasser nicht mehr möglich ist – und in dieser Menge auch nicht zur Verfügung gestanden hätte. Markus Fehrenbach rechnete vor, dass vor allem im laufenden Jahr erstmals viele Anwesen im Außenbereich dazu gekommen seien, die den Verbrauch eher nach oben gebracht hätten.

Am Ende beschloss man einstimmig die neuen Gebühren sowie die Änderung der Satzung auch zu den Abschlagszahlungs-Terminen.