Nach Fall in Schönwald
: Polizei gibt Tipps gegen fiese Online-Betrugsmaschen

Fast wäre eine Schönwälderin beim Versuch, Ware über ein Online-Kleinanzeigenportal zu verkaufen, einer Betrugsmasche auf den Leim gegangen. Die Polizei mahnt zur Vorsicht – und gibt Tipps.
Von
Helen Moser
Schönwald
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picture alliance/dpa/Kleinanzeigen
  • Betrugsversuch in Schönwald: 48-Jährige sollte eine „simulierte Abbuchung“ über 3000 Euro bestätigen.
  • Die Frau erhielt eine gefälschte E-Mail vom angeblichen Kleinanzeigenportal und wurde misstrauisch.
  • Sie brach den Kontakt ab und erstattete nach einer echten Warnmail des Portals Anzeige.
  • Polizei rät zu Vorsicht bei Daten, prüft Absenderadressen und warnt vor Links aus E-Mails.
  • Empfohlen sind sichere Zahlungswege, Zwei-Faktor-Authentifizierung und sofort Bank sowie Polizei kontaktieren.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Eine Kleinanzeige über ein Online-Portal, eine fingierte E-Mail und die Aufforderung, eine „simulierte Abbuchung“ in Höhe von 3000 Euro vorzunehmen – Betrüger versuchten am Montag, eine 48-Jährige aus Schönwald um mehrere Tausend Euro zu bringen. Die Schönwälderin durchschaute die Masche rechtzeitig und brach den Kontakt ab.

Doch so glimpflich wie im Fall der Schönwälderin geht es nicht immer aus. Daher warnt die Polizei vor solchen und ähnlichen Maschen: Wie kann man sich im Internet vor Betrügern schützen? An welchen Stellen sollte man vorsichtig sein? Und was sollte man tun, wenn man trotz aller Vorsicht Opfer eines Betrugs geworden ist? Katrin Rosenthal, Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, gibt Tipps.

„Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten“, schreibt die Polizeisprecherin in einer Mitteilung zum Thema. Sie appelliert, niemals die eigene E-Mail-Adresse oder Bankdaten an unbekannte Personen oder über ungesicherte Kanäle. Nutzer sollten sicherstellen, dass sie im Internet „nur mit verifizierten und seriösen Käufern oder Verkäufern Geschäfte machen“.

Wachsam sein statt schnell klicken

Wie man die Seriosität überprüfen kann? Ein Ansatzpunkt sind Nachrichten und E‑Mails. Deren Echtheit, mahnt die Polizeisprecherin, sollte stets überprüft werden. „Seien Sie misstrauisch gegenüber E-Mails oder Nachrichten, die von unbekannten Absendern stammen oder ungewöhnliche Anfragen enthalten.“ Der Tipp der Polizei: Die E-Mail-Adresse des Absenders überprüfen, um sicherzustellen, dass sie offiziell und nicht gefälscht ist.

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Wachsam sein lohnt sich auch mit Blick auf Transaktionen, wie es vonseiten der Polizei weiter heißt. Wurden sie über ungesicherte Kanäle oder per E-Mail zugesandt, sollte man sie „niemals bestätigen“, mahnt die Sprecherin. Auch der Klick auf Links sollte nur erfolgen, wenn deren Quelle vertrauenswürdig ist. Die Polizei rät, „stattdessen die URL der Website manuell in die Adresszeile“ des Browsers einzugeben.

Wichtig: eine geeignete Zahlungsmethode

Auch beim Bezahlen ist Vorsicht geboten: Die Polizei empfiehlt für „Online-Transaktionen sichere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarten, die einen bestimmten Schutz vor Betrug bieten“. Grundsätzlich sollte man es vermeiden, Bankdaten oder andere sensible Informationen preiszugeben.

Allerdings sollte man online nicht nur wachsam sein, um nicht auf Betrugsmaschen hereinzufallen, wie aus der polizeilichen Mitteilung hervorgeht. Die Polizei warnt auch davor, dass sich Unbefugte Zugriff auf die eigenen Online-Konten verschaffen könnten. Und rät, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang haben, zur Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung für noch mehr Sicherheit.

Im Fall der Fälle: zwei wichtige Kontakte

Und was, wenn man trotz aller Vorsicht das Gefühl hat, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Dann sollte man zu zwei Institutionen sofort Kontakt aufnehmen, erklärt die Sprecherin in der Mitteilung: zuerst zur eigenen Bank und anschließend zur Polizei.

Was ist passiert?

Betrüger haben am Montagnachmittag versucht, eine Frau um mehrere Tausend Euro zu bringen. Darüber informiert die Polizei. Die 48-Jährige stellte demnach Ware auf einem Kleinanzeigenportal zum Verkauf ein. Wenige Minuten nach Veröffentlichung kontaktierte sie eine Unbekannte und täuschte Kaufinteresse vor.

Zur weiteren Abwicklung bat sie die 48-Jährige, ihr über die Chatfunktion ihre E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Kurz darauf erhielt die 48-Jährige eine täuschend echt aussehende E-Mail, die vom Verkaufsportal zu stammen schien.

Über einen darin enthaltenen Button wurde sie in der Folge an einen angeblichen „Support-Chat“ weitergeleitet. Dort erfolgte den Angaben der Polizei zufolge schließlich die Aufforderung, eine „simulierte Abbuchung“ in Höhe von 3000 Euro vorzunehmen. Daraufhin misstrauisch geworden, brach die 48-Jährige die Kommunikation ab.

Nachdem sie zudem – dieses Mal vom echten Kleinanzeigenportal – eine Warn-E-Mail bezüglich des Profils der angeblichen Kaufinteressentin erhielt, erstattete die Frau Anzeige bei der Polizei.