Der Prozess gegen eine Geldautomatenknacker-Bande aus den Niederlanden - und auch gegen die drei Sprenger von Sulz - schien sich erst in die Länge zu ziehen. Jetzt gibt es doch ein schnelles Urteil. Das verkündet das Landgericht Bamberg am Mittwochmittag.
Nachdem im Rahmen eines Deals Geständnisse abgelegt wurden, verurteilte eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg nun 15 der 16 Männer im Alter zwischen 23 und 43 Jahren zu Haftstrafen. Das Strafmaß beträgt zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und fünf Jahren und elf Monaten Haft.
Nach Überzeugung der Kammer haben sich die Männer unter anderem des schweren Bandendiebstahls und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht. Zwei Männer verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen.
Für die drei Bankautomatensprenger von Sulz gab es keine Bewährung. Die Angeklagten O. und E. wurden wegen zwei Fällen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Dauer der Auslieferungshaft in den Niederlanden wird den Angeklagten angerechnet. Die Richter zogen zudem von mehreren Angeklagten Wertersatz in Höhe von bis zu 60.000 Euro ein. Auch die beiden Audi RS 6, die bei den Taten benutzt wurden, gehen an den Staat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr als 5,5 Millionen Euro Schaden
Die Beute der gesamten Bande betrug laut Anklage mehr als 3,3 Millionen Euro. Der durch die Sprengungen angerichtete Schaden beträgt mehr als 5,5 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, vor allem in Bayern und dem Südwesten, zahlreiche Geldautomaten gesprengt zu haben, um an Bargeld zu kommen. Da die Ermittler den Angeklagten auch Fälle in Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken zur Last legten, kam der Fall in Bamberg vor Gericht.
Gericht erreicht Verständigung
Mit 14 der 16 Angeklagten hatte das Gericht im Verlauf des Prozesses eine Verständigung erreicht. Sie äußerten sich ausführlich zu den Vorwürfen, im Gegenzug legte das Gericht in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Strafrahmen fest. Ein Angeklagter hatte sich bereits früher geäußert, für ihn gab es deshalb keinen förmlichen "Deal". Das Verfahren gegen einen 30-Jährigen, der zunächst keine Angaben machte, wurde zudem abgetrennt.
Die Geständnisse seien für den Prozess von hohem Wert gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Da die Angeklagten nicht auf frischer Tat ertappt wurden, hatte sich das Gericht zunächst auf einen langen Indizienprozess mit Terminen bis in das Jahr 2026 eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg sprach nach den Urteilen von einem "wichtigen Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität."
Das Verfahren gegen den 16. Angeklagten wird nun im Gebäude des Landgerichts fortgesetzt. Ein Ende ist derzeit noch nicht absehbar.