Millionen-Defizite in Niedereschach: Die finanziellen Spielräume schrumpfen

Die Gemeinde Niedereschach muss sich jede finanzielle Ausgabe genau überlegen. Die laufenden Ausgaben übersteigen die Einnahmen. (Symbolfoto)
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Niedereschach plant den Haushaltsbeschluss für 2027 am 15. Dezember – weitere Beratungen folgen.
- Der Ergebnishaushalt bleibt 2027 bis 2030 negativ, laufende Ausgaben übersteigen die Einnahmen.
- Für 2027 bis 2030 sind Defizite von minus 1,69 bis minus 2,57 Millionen Euro eingeplant.
- Rücklagen: aktuell 7,77 Millionen Euro, nach 2030 voraussichtlich rund 770.000 Euro.
- Deckung der Minus-Ergebnisse erfolgt über Rücklagen, doch strukturelle Verbesserungen sind nötig.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Am 15. Dezember soll im Niedereschacher Gemeinderat der Haushaltsplan für das Jahr 2027 beschlossen werden. Auch wenn die bislang bekannten Zahlen es hergeben, dass der Haushaltsplan für 2027 von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigt werden dürfte, wird es bis dahin im Gemeinderat weitere Beratungsrunden geben, wie der aktuelle Blick auf den von Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep vorgestellten Ergebnishaushalt zeigt.
„Maßgeblich für den Haushaltsausgleich in der Doppik ist das ordentliche Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt. Dieses sollte immer ausgeglichen sein, das heißt, die laufenden Aufwendungen müssen durch laufende Erträge gedeckt werden“, macht Cziep klar. Mit der Doppik und dem damit verbundenen Ziel der Substanzerhaltung sei die Erwirtschaftung der Abschreibungen des Anlagevermögens Pflicht, was den Ausgleich des Haushalts wesentlich erschwere.
Im Ergebnishaushalt sei im Planjahr 2027 sowie in der kompletten mittelfristigen Finanzplanung 2028 bis 2030 leider mit einem negativen ordentlichen Ergebnis zu rechnen. Für 2027 belaufe sich dies auf Minus 1,69 Millionen Euro, für 2028 auf Minus 2,57 Millionen Euro, für 2029 auf Minus 1,30 Millionen Euro und für 2030 auf Minus 1,44 Millionen Euro. Im Klartext heißt dies: Die grundlegenden Anforderungen an den Haushaltsausgleich sind in sämtlichen Planungsjahren nicht gegeben.
Die negativen ordentlichen Ergebnisse müssen jeweils über eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden, die mit Stand 31. Dezember 2025 bei 7,77 Millionen Euro liegen. „Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass das Haushaltsjahr 2026 wider Erwarten leicht positiv abschließen wird, sodass keine Entnahme der Rücklage notwendig ist“, so die Einschätzung von Cziep. Damit sei gewährleistet, dass die negativen Ergebnisse durch die bestehende Rücklage abgedeckt werden können und damit dieses Kriterium zur Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich erfüllt wird.
Strukturelle Verbesserungen notwendig
Jedoch müsse nach der Haushaltsausgleichssystematik zunächst eine Ausschöpfung aller Spar- und Ertragsmöglichkeiten unter Nutzung sämtlicher möglicher Einsparmaßnahmen und Ertragserhöhungen erfolgen. Zudem würde der Restbestand der Rücklagen nach Ausgleich der negativen Ergebnisse der Jahre 2027 bis 2030 nur noch bei rund 770.000 Euro liegen. Das heißt: sollten sich keine generellen Verbesserungen in der langfristigen Haushaltsplanung ergeben, könnte ab dem Jahr 2031 lediglich noch ein „geringes“ negatives Ergebnis abgedeckt werden.
Ebenso wies Cziep darauf darauf hin, dass es zwischenzeitlich deutlich zu sehen ist, dass die bestehenden Aufwendungen dauerhaft nicht mehr durch die bestehenden Erträge gedeckt werden können. Längerfristig seien also grundsätzliche strukturelle Haushaltsverbesserungen notwendig.
