Geld aus Stuttgart: Eine Viertelmillion für die Trossinger Eisenbahn

Die Strecke der Trossinger Eisenbahn muss permanent instandgehalten werden. Dafür gibt es jetzt finanzielle Unterstützung. (Archivfoto)
Sophia Eberhardt- Land fördert die Instandhaltung der Trossinger Bahntrasse mit rund 250.000 Euro.
- Grundlage ist das Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz, Ziel ist der Erhalt der Infrastruktur.
- Beantragt waren 75 Prozent der Kosten, bewilligt wurden wegen Budget nur 50 Prozent.
- Es geht nur um die Trasse, nicht um Fahrzeuge oder Haltestellen – reine Wartung.
- Das Programm ist etabliert und jährlich, die öffentliche Mitteilung ist diesmal neu.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Nachricht kam aus dem Landesverkehrsministerium: Für die Bahnstrecke zwischen Bahnhof Trossingen und Trossingen Stadt gibt es Fördergeld. Die Stadtwerke, die die Strecke betreiben, bekommen eine Finanzspritze aus einem entsprechenden Fördertopf.
Insgesamt fördert das Ministerium mit mehr als 18 Millionen Euro die Instandhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von sogenannten nichtbundeseigenen Eisenbahnen und will damit „die kleineren Bahnen für die Zukunft stärken“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Die Investition im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes unterstreiche das Engagement der Landesregierung, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und die Schienenverkehrsinfrastruktur im Land zu verbessern.
Dafür wurde die Förderung beantragt
Eigentümer der Bahntrasse, die unter anderem vom Ringzug befahren wird, sind die Stadtwerke Trossingen. Deren Geschäftsführer Karsten Kühn erläuterte nun auf Nachfrage der Redaktion, dass die Förderung im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) für Maßnahmen zur laufenden Infrastrukturerhaltung der nichtbundeseigenen Eisenbahn beantragt wurde.
„Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine neue oder zusätzliche Investition, etwa in Form von neuen Gleisen, Fahrzeugen oder Haltestellen, sondern um die kontinuierliche Sicherung und den Erhalt der bestehenden Infrastruktur“, so Kühn. Mit dem Geld werden also reine Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Diese betreffen ausschließlich die Trasse und nicht etwa Wagenmaterial der historischen Trossinger Eisenbahn.
Und wie viel Geld kommt jetzt aus Stuttgart? Das beantwortet Karsten Kühn so: „Beantragt wurden 75 Prozent der für das Wirtschaftsjahr 2026 kalkulierten Instandhaltungskosten. Dies entspricht dem gemäß LEFG maximalen Fördersatz. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel wurde die Förderquote auf 50 Prozent reduziert. Insgesamt wurden für das Wirtschaftsjahr 2026 Instandhaltungskosten von etwas über einer halben Million Euro veranschlagt.“ Das ergibt im Endeffekt eine Fördersumme von rund 250.000 Euro.
Ein bewährtes Förderinstrument
Bei der Förderung handele es sich nicht um eine neue Maßnahme, sondern um ein seit Jahren etabliertes, jährlich wiederkehrendes Förderinstrument, das von den Stadtwerken regelmäßig in Anspruch genommen werde. „Der wesentliche Unterschied in diesem Jahr liegt darin, dass das Verkehrsministerium die Bewilligung erstmals in dieser Form öffentlich kommuniziert hat“, erläutert der Geschäftsführer weiter.
Grundsätzlich handle es sich hierbei um eine Freiwilligkeitsleistung der Landesregierung zur Unterstützung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen, „die sehr wahrscheinlich ohne diese Förderung weitestgehend nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten und demnach Gefahr laufen würden, nicht weiter zu bestehen.“ Inhaltlich sei die Förderung Routinebestandteil der Infrastrukturfinanzierung. Der Antrag sei turnusgemäß im November 2025 gestellt worden.
Grundsätzlich werde mit diesen Fördermitteln geplant. Gleichzeitig bestehe jedoch keine Garantie hinsichtlich des Zeitpunktes und der Höhe der Bewilligung, wie auch die reduzierte Förderquote in diesem Fall zeige. „Für die Trossinger Eisenbahn sind die bewilligten Fördermittel äußerst wichtig, um den schienengebundenen ÖPNV in unserem Verantwortungsbereich zuverlässig anbieten zu können“, lautet sein Fazit.
„Wichtiger Bestandteil“
Die nichtbundeseigenen Bahnen sind laut Ministerium „ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs im Land“. Die Mittel sollen der nachhaltigen Zukunftssicherung und dem Ausbau der Strecken dienen, etwa durch Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten an Schienen, Weichen, Schwellen, Unterbau, Brücken, Dämmen, Signalanlagen und Zugsicherungsanlagen.