Sanierungsgebiet erweitert: Privates Vorhaben soll St. Georgener Innenstadt aufwerten

Das Gebäude Hauptstraße 21 mit dem Ladengeschäft im Erdgeschoss gehört nun ebenfalls zum Sanierungsgebiet Innenstadt. Hier und am Nachbargebäude mit der Hausnummer 19 sind massive Modernisierungen geplant.
Helen MoserDas Erscheinungsbild der St. Georgener Stadtmitte wandelt sich. Der Rote Löwen, einst ein Leerstand an der Hauptstraße, ist seit bald zwei Jahren als Bürgerzentrum in Betrieb. Der Marktplatz bietet nach seiner umfassenden Erneuerung deutlich mehr Aufenthaltsqualität als zuvor. Und das Rathaus soll sich vom dringend sanierungsbedürftigen Betonklotz zum Vorzeigeobjekt entwickeln.
Um das zu schaffen, nimmt die Stadt für Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Sanierungsgebiets Millionen in die Hand. Dieses erstreckt sich über den Bereich rund um den St. Georgener Marktplatz und schließt unter anderem den Roten Löwen und das Rathaus mit ein – eben die Gebäude und Bereiche, in welche die Stadt in den vergangenen und kommenden Jahren kräftig investiert hat und investieren wird.
Allerdings sind längst nicht alle Gebäude innerhalb des Gebiets in öffentlicher Hand. Viele von ihnen gehören Eigentümern. Und viele von ihnen, findet man im Rathaus, würden von einer Modernisierung profitieren. „Wir würden uns wünschen, wenn die Privaten, die mit im Sanierungsgebiet Gebäude haben“, sagte Alexander Tröndle, Leiter des städtischen Bauamts, in jüngster Sitzung des Gemeinderats, dem Beispiel der Stadt folgen und ihr Eigentum auf den neusten Stand bringen würden.
Gerade jetzt sei die Gelegenheit günstig. Denn Gebäudeeigentümer in der St. Georgener Innenstadt, die ihre Immobilie modernisieren möchten, können sich ordentlich finanzielle Unterstützung sichern – vorausgesetzt sie befinden sich innerhalb des aktuellen Sanierungsgebiets.
Genau aus diesem Grund stimmte der St. Georgener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür, das Sanierungsgebiet in der Innenstadt leicht auszuweiten – nämlich so, dass es nun das gesamte Gebäude Hauptstraße 21 enthält, das vorher nur teilweise Bestandteil des ausgewiesenen Gebiets war.
Halbe Million Euro soll investiert werden
Die Hintergründe des Beschlusses schilderte Tröndle in der Sitzung: Nach einem Eigentümerwechsel in diesem Bereich seien nun umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den beiden baulich verbundenen Gebäuden Hauptstraße 19 und 21 geplant – in Einklang mit den Zielen der Innenstadtsanierung und verbunden mit Investitionen von etwa einer halben Million Euro.
„Das Ganze ist zu begrüßen“, kommentierte Tröndle in der Sitzung – daher empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, durch die Erweiterung des Sanierungsgebiets den Weg für eine Bezuschussung der privaten Maßnahme freizumachen.
Man hoffe sehr, sagte Bürgermeister Michael Rieger, dass weitere private Gebäudeeigentümer dem Beispiel folgen. Möglich sind nach Angaben der Stadtverwaltung Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der Baukosten bis zu einem Maximalbetrag von 50 000 Euro je Maßnahme – bei denkmalgeschützten beziehungsweise ortsbildprägenden Gebäuden erhöhen sich die Fördermöglichkeiten auf bis zu 35 Prozent und maximal 70 000 Euro je Maßnahme. Zudem können erhöhte steuerliche Abschreibungen in Anspruch genommen werden. Die Mindestinvestition liegt bei 20 000 Euro.
Sanierungsgebiet gilt bis 2029
Nach mehreren Aufstockungen beläuft sich der Förderrahmen laut Sitzungsvorlage für den Gemeinderat aktuell auf gut 7,3 Millionen Euro, die Finanzhilfe auf rund 4,4 Millionen Euro. Für 2026 ist demnach bereits eine weitere Aufstockung beantragt.
Wer über eine Sanierung im betreffenden Gebiet nachdenkt, darf jedoch nicht mehr zu lange warten. Nach derzeitigem Stand endet der Sanierungszeitraum für die Innenstadt im Jahr 2029.
Bislang sei nicht geplant, diesen Geltungszeitraum zu verlängern, erklärte Tröndle in der Sitzung – wobei das davon abhänge, wie die vonseiten der Stadt geplanten Sanierungsprojekte vorankommen. In puncto Rathaus sehe es derzeit gut aus, doch dann stünden innerhalb des Sanierungsgebiets ja auch noch die Erneuerungen von Haupt- und Gerwigstraße an. „Da ist noch nicht ganz klar, ob das zeitlich reicht“, oder ob nicht doch eine Verlängerung notwendig werde.
