Feuerwerk an Silvester
: Was zu beachten ist – nicht nur in St. Georgen

Lautstark und mit bunten Farben werden viele Menschen in der Silvesternacht wieder das neue Jahr begrüßen – auch in St. Georgen. Das sollte man beim Thema Feuerwerk beachten.
Von
Helen Moser
Oberndorf
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Die St. Georgener Lorenzkirche im Lichterglanz der Silvesternacht – solche Szenen werden wohl auch in diesem Jahr wieder zu beobachten sein. (Archivfoto)

Dieter Vaas

Von 31. Dezember bis 1. Januar ist das, was normalerweise Profis überlassen bleibt, wieder für die breite Masse erlaubt: Böller, Raketen und Co. werden in der Silvesternacht einmal mehr den Himmel erhellen. Auch in St. Georgen nutzen Jahr für Jahr viele Einwohner die Möglichkeit, das zu Ende gehende Jahr auf diese Weise zu verabschieden und mit einem Knall ins neue Jahr zu starten.

Wobei es beim Umgang mit Feuerwerk so einiges zu beachten gibt, damit bei allem Spaß in der Silvesternacht auch die Sicherheit nicht zu kurz kommt. Denn wer nicht vorsichtig ist, kann sich beim Böllern leicht verletzen. Auch das Brandrisiko ist hoch.

Die St. Georgener Stadtverwaltung gibt in einer Mitteilung Hinweise für alle, die pyrotechnische Gegenstände verwenden möchten. Die Antworten auf diese Fragen sollte man kennen – nicht nur in St. Georgen.

Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden? Gezündet werden dürfen Feuerwerkskörper – diese Regel gilt bundesweit, nicht nur in St. Georgen – nur an zwei Tagen: an Silvester, 31. Dezember, sowie an Neujahr, 1. Januar. Zu kaufen gibt es Pyrotechnik in diesem Jahr seit Montag, 29. Dezember.

Wo darf Feuerwerk abgebrannt werden? Eine Verbotszone für Feuerwerk – wie etwa in Villingen-Schwenningen und auch in der Nachbargemeinde Königsfeld – gibt es in St. Georgen nicht. Somit ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich in der ganzen Stadt erlaubt. Die Stadtverwaltung weist jedoch auf gesetzliche Einschränkungen hin, die auch in der Bergstadt gelten: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen, Fachwerkhäusern und sonstigen brandgefährdeten Objekten ist das Zünden von Böllern, Batterien, Raketen und Co. tabu.

Was sollte man tun, um sicher mit Pyrotechnik umzugehen? Dazu hat die Stadtverwaltung mehrere Empfehlungen: „Die Gebrauchsanweisungen der Hersteller sollten genau durchgelesen und die enthaltenen Anweisungen beachtet werden“, heißt es in der Mitteilung zum Thema. „Um ein qualitativ sicheres Feuerwerk zu erwerben, muss auf eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung geachtet werden.“

Abgebrannt werden sollte Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden, teilt die Stadtverwaltung mit. „Raketen müssen senkrecht abgefeuert werden, hierfür sollten geeignete Vorrichtungen verwendet werden.“

Zudem betont die Stadtverwaltung, dass Kinder auf die Gefahren von Feuerwerkskörpern hingewiesen werden sollten. Und weiter: „Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften!“ Die gesetzliche Erlaubnis, an Silvester und Neujahr Feuerwerk abzubrennen, gilt nur für Volljährige.

Was sollte man an Silvester beachten – auch wenn man kein Feuerwerk abbrennt? Auch wer nicht selbst mit Böllern und Raketen hantiert, tut gut daran, sich auf die Silvesternacht vorzubereiten. Die Stadtverwaltung empfiehlt, speziell zum Jahreswechsel Türen und Fenster geschlossen zu halten. So vermeidet man nicht nur, dass Feuerwerkskörper ins Gebäudeinnere gelangen, sondern schützt sich auch vor den Abgasen, welche die Pyrotechnik zur Folge hat.

Wohin mit dem Müll? „Bitte denken Sie auch daran, den anfallenden Müll zu entsorgen – vor der eigenen Haustür aber auch im öffentlichen Raum“, appelliert die Stadtverwaltung. Abgebranntes Feuerwerk kann über den Restmüll entsorgt werden. Kniffliger ist es bei Böllern, Raketen und Co., die nicht gezündet wurden, oder bei Blindgängern – also pyrotechnischen Gegenständen, die nicht korrekt gezündet haben: Diese müssen vor der Entsorgung mehrere Stunden in Wasser gelegt werden, um das darin enthaltene Schwarzpulver unbrauchbar zu machen.

Welche Strafen drohen, wenn die Vorgaben missachtet werden? Wer gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen verstößt, muss laut Bundesinnenministerium mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Der Umgang mit illegaler und nicht zugelassener Pyrotechnik kann zudem strafrechtlich verfolgt werden. Maximal droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wer wissentlich Personen oder „Sachen von bedeutendem Wert“ gefährdet, kann noch stärker belangt werden: Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren benennt das Bundesinnenministerium als Möglichkeit.

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