Gefahrenkarte veröffentlicht
: Wo Hochwasser in Hechingen droht

Welche Grundstücke würde ein 100-jähriges Hochwasser in Hechingen unter Wasser setzen? Unter anderem diese Frage beantworten die kürzlich veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten. Mit rechtlichen Folgen für die Überflutungsgebiete.
Von
Benjamin Roth
Oberndorf
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Die Gässlebrücke in Hechingen-Schlatt war vor deren Neubau eine Gefahrenstelle in der Hochwasserschutzkonzeption, wie die Hochwassergefahrenkarte verrät.

Roth

Hochwasserereignisse sind in Hechingen nicht erst seit den Überflutungen in Bisingen im vergangenen Mai präsent. Schnell werden Erinnerungen an die Unwetterkatastrophe 2008 im Killertal wach – in Zukunft müssen sich die Bürger ob des Klimawandels ohnehin auf Überflutungsszenarien einstellen.

Zur Prävention und Vorbereitung für den Ernstfall wurden kürzlich Hochwassergefahrenkarten für Baden-Württemberg – und damit auch für die Starzel und deren Zuflüsse – veröffentlicht. Darunter Seitengewässer wie der Zimmerbach, der westlich an Weilheim vorbeifließt sowie der Reichenbach, der sich durch Stetten und Boll zieht.

Die Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung der Überschwemmungsgebiete sind im Internet unter www.hochwasserbw.de mit einer Weiterleitung zum Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg abrufbar. Dort können interaktive Karten, jeweils eine mit den Überflutungsflächen und eine mit den Überflutungstiefen, geöffnet werden. Das gewünschte Gebiet kann dann herangezoomt werden.

Bei Extremhochwasser ist halbe Unterstadt betroffen

Die unterschiedlichen Blautöne, von dunkel- bis hellblau, stellen die Überflutungsflächen oder Überflutungstiefen des Wassers bei einem Zehn-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dar. Je heller der Blauton, umso seltener das Überflutungsereignis.

So sieht die Hochwassergefahrenkarte für Überflutungsflächen in Hechingens Kernstadt aus.

Foto: ©LUBW/LGL

Deutlich wird bei den Überflutungsflächen: Bei einem Extremhochwasser stünden nach den Prognosen der Hochwassergefahrenkarte weite Flächen rund um die Starzel und deren Zuflüsse unter Wasser. Ein Beispiel aus der Kernstadt: Der Überflutungsbereich würde sogar die Parkplätze des Hallenfreibads und Teile der Tennisanlage des TC Hechingen im Weiher erfassen. Bei einem 100-jährigen Hochwasser wäre der Festplatz vollständig, bei einem 50-jährigen Hochwasser zur Hälfte geflutet. Gekennzeichnet in der Hochwassergefahrenkarte sind mit roten oder grünen Punkten auch der Status der Brücken, die über die Starzel führen.

Ein roter Punkt steht – im Falle eines 100-jährigen Hochwassers – für eine eingestaute Brücke, ein grüner Punkt für eine nicht eingestaute Brücke. Eingestaute Brücken sollten im Hochwasserfall nicht mehr passiert werden.

Eingestaute Brücken gekennzeichnet

Eine weitere Besonderheit bei der Hochwassergefahrenkarte zeigt sich im Stadtteil Schlatt: Der Bereich der Gässlebrücke ist mit einer lilafarbenen Schraffierung versehen, was auf eine Änderung – in diesem Falle eine Verbesserung des Hochwasserschutzes – hinweist. Denn: Mit dem Neubau der Gässlebrücke konnte die Leistungsfähigkeit der Starzel in diesem Bereich deutlich verbessert werden.

So sieht die Hochwassergefahrenkarte für Überflutungsflächen im Bereich Schlatt aus.

Foto: ©LUBW/LGL

Eine andere lila markierte Fläche befindet sich im Bereich des Reichenbachs kurz unterhalb der Mündung des Zellerbachs auf Gemarkung Boll. Dort wird das Hochwasserrückhaltebecken Reichenbach gekennzeichnet – ebenfalls eine Maßnahme für den Hochwasserschutz, konkret ein Teil der Hochwasserschutzkonzeption des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Starzeltal“.

Strikte Vorschriften für die Überschwemmungsgebiete

Die Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarte hat auch rechtliche Folgen. Denn: Bestimmte Bereiche im Einzugsgebiet eines Gewässers gelten in dessen Folge als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Darunter fallen unter anderem Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. In diesen Überschwemmungsgebieten ist die Bebaubarkeit und Nutzung der Grundstücke eingeschränkt.

Untersagt ist dort beispielsweise das Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Die detaillierten Vorschriften sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden.

Die Hochwassergefahrenkarten sind abrufbar unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de

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