Unfall von Thomas Bareiß
: Blutprobe ergab laut Ermittlern „relevante Menge“ eines Betäubungsmittels

Drei Wochen nach dem Unfall des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß hat sich die Staatsanwaltschaft erneut zu dem Fall geäußert. Seinen Führerschein musste der Politiker aus dem Zollernalbkreis nun abgeben.
Von
Ernst Klett
Zollernalbkreis
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß kämpft weiter mit den Folgen seines schweren Verkehrsunfalls vor knapp drei Wochen (Archivfoto).

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß hatte vor knapp drei Wochen einen Autounfall bei Hechingen (Archivfoto).

Michael Kappeler/dpa / Ralf Biesinger/dpa
  • Ermittlungen gegen MdB Thomas Bareiß: Verdacht auf synthetisches Betäubungsmittel im Blut.
  • Er verursachte am Sonntag, 12. Juli, auf der B 27 bei Hechingen einen Unfall und wurde schwer verletzt.
  • Drei Insassen des gerammten Fahrzeugs wurden verletzt – Blutprobe ergab den Anfangsverdacht.
  • Staatsanwaltschaft wirft fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung vor.
  • Ärztesprecher mahnt Zurückhaltung und verweist auf Unschuldsvermutung, Bareiß erinnert sich nicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Dass es hart auf hart für Thomas Bareiß zu kommen scheint, bestätigt sich jeden Tag mehr. Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen ist nach den Vorwürfen wegen seines Unfalls vor drei Wochen inzwischen willkommenes Thema der Medien von der Nord- bis zum Bodensee. Bareiß selbst bleibt weiterhin abgetaucht. Auch für die heimischen Medien.

Ein Betäubungsmittel in nicht kleiner Menge im Blut

Dafür äußerte sich die Staatsanwaltschaft Hechingen am Montag erneut zu den Ermittlungen gegen den 51-Jährigen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung in Zusammenhang mit dem Unfall.

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) die Behörde zitiert, soll die synthetische Substanz, die man bei der Blutanalyse entdeckt hat, in „relevanter Menge“ vorhanden gewesen sein. Das Mittel unterliege dem Betäubungsmittelgesetz. Und, das wurde erneut betont, es gebe keine Zusammenhänge mit einer möglichen Medikamenteneinnahme.

Besuch von der Polizei daheim in Balingen

Am Freitag muss Bareiß allerdings daheim in Balingen gewesen sein. An der Tür war eine Polizeistreife: Der 51-Jährige musste den Führerschein abgeben. Im Zuge der bisher bekannt gewordenen Vorwürfe gegen ihn ist das eine logische Konsequenz. Die Ermittlungen zielen ab auf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung. Der Christdemokrat hat in einem Interview unterstrichen, sich an nichts erinnern zu können, was den Unfallhergang angeht.

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Beim Unfall am 12. Juli wird Bareiß schwer verletzt

Um welche Substanz es sich genau handelt, hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht preisgegeben. Betäubungsmittel, die ausschließlich aus dem Labor stammen, werden mitunter auch als sogenannte Partydrogen bezeichnet. Die Reihe reicht von Amphetaminen („Speed“) über das gefürchtete Crystal Meth bis zu Ecstasy.

Ein synthetisches Betäubungsmittel hatte der Christdemokrat Thomas Bareiß offenbar intus, als er an dem Sonntagmorgen bei der Ausfahrt Hechingen-Mitte der B 27 ein anderes Fahrzeug rammte. Die drei Insassen wurden verletzt, Bareiß sogar schwer. Sein VW hatte sich überschlagen, er kam mit dem Rettungshubschrauber in die Tübinger Unfallklinik.

Dort oder bereits am Unfallort wurde dem Verletzten die obligatorische Blutprobe abgenommen. Annähernd drei Wochen hat es gedauert, bis die Öffentlichkeit mehr darüber erfahren hat. Am Freitag, 31. Juli, rückte die Staatsanwaltschaft damit heraus: Nach der Blutanalyse besteht der Verdacht, dass Bareiß bei dem Unfall unter dem Einfluss eines synthetischen Betäubungsmittels stand. Der Abgeordnete war am Unfalltag aus Richtung Tübingen zu zwei Wahlkreisterminen im Rahmen seiner Sommertour unterwegs gewesen.

Bareiß' Immunität, die er als Bundestagsabgeordneter genießt, ist aufgehoben. Der Vorwurf des BTM-Missbrauchs wiegt schwer.

Synthetische Betäubungsmittel? Ärztesprecher nimmt Stellung

Es dürfte sich laut Auskunft der Hechinger Strafverfolger nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament gehandelt haben. Was aber hat es auf sich mit diesen synthetischen Betäubungsmitteln? Dr. med. Ullrich Mohr, der Sprecher der Ärzteschaft im Zollernalbkreis, holt bei dieser Frage Luft und bemüht Fontane: Das sei ein weites Feld. Der Bisinger Allgemeinarzt: „Da könnte ich Ihnen ein Seminar von zwei bis drei Stunden Länge halten.“

Keine vorschnellen Festlegungen also. Es müsse, so formuliert der Ärztesprecher aus dem Bareiß-Wahlkreis vorsichtig, nicht unbedingt das Mittel allein sein. Fahruntüchtigkeit komme auch zustande, wenn etwa zusätzlich ein Schlafdefizit gegeben sei. Die „relevante Menge“ der Substanz war freilich noch kein Thema gewesen, als der Arzt befragt worden war.