Konsequenzen in Freiburg: Nach Diebstählen an Toten führt Stadt neue Sicherheitsregeln ein

Das Freiburger Amtsgerichte fällte am Mittwoch ein Urteil gegen den ehemaligen Bestatter und seine Ehefrau.
Philipp von Ditfurth/dpa- Ex-Bestatter aus Freiburg stahl jahrelang Zahngold von Toten – nun Urteil gefallen.
- Amtsgericht verurteilte den 63-Jährigen zu 2,5 Jahren Haft; Ehefrau: zwei Jahre auf Bewährung.
- Einziehung von rund 250.000 Euro aus Gold- und Wertverkäufen angeordnet.
- Stadt Freiburg spricht von schrecklichem Einzelfall und entschuldigt sich bei Angehörigen.
- Prozesse beim Eigenbetrieb verschärft: erweitertes Vier-Augen-Prinzip und versiegelte Särge.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
20 Jahre lang arbeitete der mittlerweile 63-Jährige, der am Mittwoch vom Freiburger Amtsgericht verurteilt wurde, bei den städtischen Eigenbetrieben Friedhöfe. Seit 2013 soll er dabei den Toten Zahngold und andere Wertgegenstände gestohlen haben, ehe die Leichen im Krematorium verbrannt wurden.
So schilderte es am Montag die Anklage, der ehemalige Bestatter räumte die Vorwürfe ein. Wegen Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl, muss der Mann nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Seine 41-jährige Noch-Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Rund 250.000 Euro müssen zurückgezahlt werden
Zudem wurde die Einziehung von rund 250.000 Euro aus dem Verkauf von Gold und Wertgegenständen an Juweliere angeordnet.
Damit endet ein Fall, der seit seinem Bekanntwerden öffentlich für Aufsehen sorgte. „Damit sind die Taten nun juristisch umfassend aufgearbeitet. Die Ermittlungen haben gezeigt: Es handelte sich um einen schrecklichen Einzelfall. Dieser hat auch in der Belegschaft des Eigenbetriebs Friedhöfe große Bestürzung ausgelöst“, äußerte sich am Mittwoch nach der Urteilsverkündung auch die Stadt Freiburg in einer Pressemitteilung.
Stadt entschuldigt sich bei den Angehörigen
„Die Taten sind entsetzlich und zutiefst pietätlos“, heißt es darin weiter. Verwaltung und Eigenbetrieb Friedhöfe entschuldigen sich in der Mitteilung „bei allen Angehörigen und Nahestehenden von möglicherweise betroffenen Personen“.

Ort des Geschehens: Das Krematoriumsgebäude auf dem Freiburger Hauptfriedhof.
Philipp von Ditfurth/dpaHerausgekommen war der Fall im Jahr 2024 erst, als die Ehefrau und Mitangeklagte im September nach einem Streit mit ihrem Mann zur Polizei ging und die Taten öffentlich machte. Zudem kontaktierte sie ihrer Erklärung vor Gericht zufolge auch die Stadt per Post, unter anderem auch Oberbürgermeister Martin Horn.
Abläufe beim Eigenbetrieb Friedhöfe untersucht
„Im September 2024 war der Verdacht durch einen anonymen Brief an die Stadt herangetragen worden“, bestätigt auch die Stadt. Man habe damals „sofort reagiert“ und die Ermittlungsbehörden eingeschaltet.
Zudem wurden auch die Abläufe und Prozesse beim Eigenbetrieb Friedhöfe untersucht, heißt es. „So wurden etwa die Dokumentationspflichten sowie das 4‑Augen-Prinzip konsequent ausgeweitet“, erklärt die Stadt. Zudem wurde veranlasst, dass Särge nach der zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt versiegelt werden. „Diese Maßnahmen haben sich seitdem in der Praxis bewährt und werden regelmäßig kontrolliert.“
Es gelte gleichzeitig, den Angestellten der Eigenbetriebe, „die tagtäglich mit Engagement und Professionalität diese besondere Arbeit“ leisten, das Vertrauen auszusprechen, so die Stadtverwaltung.
