Ehefrau wird wegen Beihilfe verurteilt: Freiburger Bestatter muss wegen Diebstahls von Zahngold ins Gefängnis

Ein Ehepaar wurde unter anderem wegen Störung der Totenruhe verurteilt.
Philipp von Ditfurth/dpa- Ex-Bestatter stahl über zehn Jahre Zahngold von Toten auf dem Freiburger Hauptfriedhof.
- Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft – Störung der Totenruhe.
- Ehefrau erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung; sie verkaufte Schmuck an Juwelier.
- Beute: knapp achteinhalb Kilo Zahngold und 360 Gramm Schmuck, Schaden rund 250.000 Euro.
- Beide geständig und kooperativ – zusätzlich 2000 Euro für verschickte Fotos an Hinterbliebene.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein ehemaliger Bestatter, der auf dem Freiburger Hauptfriedhof tätig war, nutzte über mehr als zehn Jahre seine Position aus und hat mehr als acht Kilogramm Zahngold von Toten gestohlen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige sich der Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl, schuldig machte.
Das Gericht hat den Mann deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe der Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Schaden von rund 250.000 Euro
Neben den knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold wurden rund 360 Gramm Schmuck, den der Angeklagte ebenfalls von Toten gestohlen hat, veräußert. Dafür verkaufte die Frau die Ware an einen Juwelier. Der Gesamtschaden wird auf 250.000 Euro beziffert.
Die Staatsanwaltschaft hat 250 Fälle zur Anklage gebracht. Die Dunkelziffer liegt aber höher. Auch sind die Taten vor dem Jahr 2019 bereits verjährt. „Wir haben außerdem bei der Ermittlung der Anzahl der Fälle zugunsten der beiden Angeklagten gerechnet“, erklärt der Staatsanwalt.
Beide Angeklagten waren geständig
Unklar blieb während der Verhandlung noch, ob die Frau lediglich als Botin gearbeitet hat oder auch Schmiere gestanden haben soll und an der Beschaffung des Goldes beteiligt war.
Das Gericht ließ den beiden zugute kommen, dass sie geständig waren und auch bei den Ermittlungen kooperativ gewesen seien. Zudem seien die beiden bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Außerdem habe die Ehefrau mit ihrem Geständnis die Ermittlungen erst ins Rollen gebracht.
2000 Euro Geldstrafe gegen den Bestatter
Der 63-Jährige wurde in einer Nebenklage zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Er hatte Fotos von einem Mordopfer an seinen Bruder und einen Bekannten verschickt. Dafür muss er nun an die Geschwister des Mordopfers jeweils 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Ehepaar streitet parallel in einem Trennungsverfahren um die Scheidung und das Sorgerecht der beiden gemeinsamen Kinder. Diese wurden bisher dem Mann zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

