Prozess vor dem Amtsgericht
: Zahngold von Toten gestohlen – so flog der Freiburger Bestatter auf

Jahrelang soll ein Bestatter in Freiburg Zahngold von Toten gestohlen haben. Beim Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Widersprüche gab es dagegen über die Rolle seiner mitangeklagten Frau.
Von
Felix Paschke
Freiburg
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Beginn Prozess gegen Ehepaar u.a. wegen Störung der Totenruhe: 12.10.2026, Baden-Württemberg, Freiburg: Das Krematorium des Freiburger Hauptfriedhofs ist hinter der Friedhofsmauer zu sehen. Gegen das Ehepaar K. soll u.a. in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen in Tateinheit mit Diebstahl beziehungsweise wegen Beihilfe zu den Delikten, verhandelt werden. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Krematorium des Freiburger Hauptfriedhofs soll der Angeklagte jahrelang Toten Zahngold und andere Wertgegenstände gestohlen haben.

Philipp von Ditfurth/dpa
  • Prozess in Freiburg: Ex-Bestatter gesteht Diebstahl von Zahngold und Wertsachen im Krematorium.
  • Laut Anklage mindestens 250 Störungen der Totenruhe, 50-fach Diebstahl, Beute fast 250.000 Euro.
  • Ehefrau gesteht Verkauf des Goldes und Kenntnis der Herkunft, bestreitet Teilnahme an Diebstählen.
  • Angeklagter bestätigt Beteiligung der Frau, entschuldigt sich und erklärt Fotos eines Mordopfers.
  • Bewährungsstrafe für die Frau in Aussicht – für ihn sieht die Staatsanwaltschaft das nicht vor.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Angeklagte trägt eine dunkle Jacke, die Kapuze hat er tief ins Gesicht gezogen, sein Gesicht schützt er zudem mit Akten in einer blauen Klarsichtfolie. Erst als der Vorsitzende Richter die Verhandlung vor dem Freiburger Amtsgericht eröffnet und die Kameras der Fotografen eingepackt sind, zeigt sich der ehemalige Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe in Freiburg den Anwesenden im Gerichtssaal.

Über Jahre hinweg soll er Verstorbenen Zahngold, Schmuck und andere Wertgegenstände entwendet haben, bevor die Leichen im Krematorium verbrannt wurden. Damit angefangen haben soll der heute 63-Jährige laut Anklage bereits 2013.

Ihm werden mindestens 250 Fälle von Störung der Totenruhe vorgeworfen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl. Gegenstände und Gold im Wert von fast 250.000 Euro sollen so den Leichen entwendet worden sein, um einen „gehobenen Lebensstil“ zu finanzieren, wie es in der Anklage heißt.

Am Montag wurde klar: Herausgekommen ist das alles nur, weil seine mittlerweile getrenntlebende Ehefrau, die wegen Beihilfe angeklagt ist, am 6. September 2024 zur Polizei ging. Das erklärte beim Prozessauftakt ihr Verteidiger in einer Erklärung in ihrem Namen. „Ich wollte nie tun, was ich getan habe“, hieß es. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass sie das gestohlene Gold und die Wertgegenstände an Juweliere verkauft haben soll, räumte sie ein. Auch, dass sie über die Herkunft der Ware Bescheid wusste, gestand die 41-Jährige.

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Frau weist Teile der Vorwürfe zurück

Die Vorstellung, dass ihr Mann die Zähne aus den Gebissen der Toten herausnehme, habe sie „angeekelt“. Mitgemacht habe sie aus finanzieller Abhängigkeit zu ihrem Mann, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder (15 und sieben Jahre alt) hat. Dabei dementierte sie, dass sie – wie ihr die Anklage vorwirft – teilweise selbst bei den Diebstählen am Hauptfriedhof dabei war.

Im August 2024 trennte sich das Paar, seit der Trennung leben die beiden Töchter beim Angeklagten. Zu ihrer Mutter haben die Kinder trotz gemeinsamem Sorgerecht schon länger keinen Kontakt mehr, ein Gericht hatte entschieden, dass die beiden bei ihrem Vater wohnen. Die Frau hat mittlerweile einen neuen Partner, mit dem sie ein zehn Monate altes Kind hat.

Friedhof: Grabsteine stehen auf einem Friedhof. (zu dpa: «Bestatter soll Toten Zahngold geklaut haben - Prozessauftakt»)

Der Bestatter arbeitete 20 Jahre lang für den städtischen Eigenbetrieb Friedhöfe.

Patrick Seeger/dpa

Der ehemalige Bestatter, der mittlerweile in Rente ist, äußerte sich am Montag ebenfalls über seinen Anwalt – und widersprach dabei den Angaben seiner Noch-Ehefrau. „Die Vorwürfe treffen insgesamt leider zu“, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen. Auch, dass seine Frau – wie in der Anklage beschrieben – teilweise am Friedhof mit dabei gewesen sein soll.

„Die Vorwürfe treffen insgesamt leider zu.“
Der Angeklagte

Der 63-Jährige entschuldigte sich in seiner Erklärung bei den Hinterbliebenen der Toten, die er bestohlen hatte. Zudem ging er auch auf einen weiteren Punkt der Anklage ein. Im Juni 2023 soll er insgesamt 17 Fotos eines weiblichen Mordopfers gemacht und diese erst an seinen Bruder und später an eine weitere Person verschickt haben.

Im Rahmen eines angehängten Adhäsionsverfahrens klagen die beiden Geschwister der Frau, die im Juni 2023 Opfer eines Femizids durch ihren Ex-Partner wurde, auf Schadensersatz. Viel wichtiger als Geld sind dem Bruder und der Schwester allerdings etwas anderes: Die beiden Geschwister wollen ein Motiv des Mannes wissen und gleichzeitig hoffen sie auf eine Signalwirkung, die ein mögliches Urteil hätte. „Meine Schwester hat auch nach dem Tod ein Recht auf Würde“, heißt es in einer Erklärung, die die Anwältin der beiden Adhäsionskläger am Montag verlas.

Staatsanwalt sieht beim Mann keine Bewährungsstrafe mehr

Zu dem Motiv für die Fotos ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten, dass es ihm nicht um Besitzansprüche gegangen sei. Er habe seinem Bruder von dem brutalen Fall erzählt und daher die Bilder gemacht. Auch bei den Angehörigen der getöteten Frau entschuldigte er sich. Bereits zuvor hatte sein Anwalt einen Brief an die Geschwister angekündigt.

Beginn Prozess gegen Ehepaar u.a. wegen Störung der Totenruhe: 12.10.2026, Baden-Württemberg, Freiburg: Der Schriftzug "Amtsgericht Freiburg" ist auf einer Glasscheibe zu lesen. Einem angeklagten Ehepaar werden neben 50 Fällen von Diebstahl, beziehungsweise wegen Beihilfe, mindestens 250 Fälle vorgeworfen. Der Ehemann war nach Angaben des Gerichts bis Ende Oktober 2024 als Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg angestellt. Ihm wird vorgeworfen, von 2013 an Zahngold von Leichen entwendet zu haben, die verbrannt werden sollten - teilweise mit grober Gewalt. Außerdem soll er den Leichen Schmuck, Uhren und sonstige Wertgegenstände abgenommen haben. Seine Frau soll ihn bei den Taten unterstützt haben. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Freiburger Amtsgericht verhandelt seit Montag den Fall.

Philipp von Ditfurth/dpa

Das Gericht muss nun entscheiden, wie es die Geständnisse und die darin enthaltenen Aussagen der beiden Angeklagten bewertet. Nach einem Verständigungsgespräch scheint klar: Zumindest für die Frau läuft es wohl auf eine Bewährungsstrafe hinaus. Offen ist dagegen das Strafmaß für den 63‑jährigen Angeklagten. Für den Staatsanwalt komme eine Bewährungsstrafe „nicht in Betracht“, sagte der Vorsitzende Richter nach dem Verständigungsgespräch. Eine solche Bewährungsstrafe habe der Verteidiger mit Blick auf die beiden minderjährigen Kinder, die bei dem Angeklagten leben, als Ziel genannt, so der Richter.

Am Mittwoch ist ein weiterer Prozesstag vor dem Freiburger Amtsgericht angesetzt. Dann könnte bereits ein Urteil fallen. Das Schöffengericht am Amtsgericht darf laut Gerichtssprecher maximal eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängen.