Leichenfund A 81 im Juni
: Fällt das Urteil im Mord-Prozess noch vor Heiligabend?

Der Fall um die mutmaßliche Tat, die durch einen Unfall auf der A 81 ans Licht kam, hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau erstochen zu haben und mit ihr auf der Rückbank Richtung Süden gefahren zu sein. In wenigen Tagen beginnt die Verhandlung.
Von
Ralf Klormann
Oberndorf
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Die mutmaßliche Tat war durch einen Unfall ans Licht gekommen.

Heidepriem

Eine 30-jährige Frau beschloss im Frühsommer sich von ihrem Ehemann zu trennen und sich einem anderen Mann zuzuwenden. Der Ehemann konnte das nicht akzeptieren – und erstach die 30-Jährige Mitte Juni in Bad Liebenzell. So schilderte die Staatsanwaltschaft Tübingen Ende Oktober einen Fall, der im Sommer großes Aufsehen erregt hatte.

Ob diese Schilderungen zutreffen, soll nun ein Prozess vor dem Tübinger Schwurgericht klären.

Mit einem Messer getötet

„Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am Nachmittag des 18. Juni 2024 auf einem Parkplatz bei Bad Liebenzell seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer getötet zu haben“, heißt es in der Tagesordnung des Landgerichts Tübingen.

Und weiter: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ Ob die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, sei Gegenstand des Strafverfahrens.

Der Prozess beginnt demnach bereits am kommenden Montag, 9. Dezember. Fünf weitere Verhandlungstage sind aktuell angesetzt, der letzte am 23. Dezember. Das Urteil könnte entsprechend also noch vor Weihnachten fallen – vielleicht sogar am Tag vor Heiligabend.

Der Fall hatte überregional Schlagzeilen gemacht, weil er zunächst als Unfall auf der Autobahn 81 im Bereich Rottweil, bei Epfendorf, begonnen hatte.

Unvermittelt attackiert

Dort hatten Einsatzkräfte die Leiche der 30-Jährigen auf der Rückbank entdeckt, am Steuer saß deren Ehemann, der nun beschuldigt wird.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der zur Tatzeit 35-Jährige seine Partnerin unter einem Vorwand auf einen abgelegenen Parkplatz im Bereich Bad Liebenzell lockte, wo er sie unvermittelt mit einem Messer attackierte und tödlich verletzte.

Da die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem solchen Angriff gerechnet haben soll, sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat aber auch niedrige Beweggründe (ebenfalls ein Mordmerkmal) und erhob daher im Oktober Anklage wegen Mordes.

Nachdem er seine Ehefrau getötet habe, habe er sie in sein Auto geladen und sei auf die A 81 gefahren, wo er, mutmaßlich in suizidaler Absicht, mit seinem Fahrzeug gegen die Leitplanke fuhr.

Nie zur Sache geäußert

Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft, derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Rottweil.

Vieles an dem Fall ist noch unklar – vermutlich insbesondere, weil der Angeklagte sich nie zur Sache geäußert hatte.

Auch die Beweislage ist aktuell unbekannt. Auf Anfrage unserer Redaktion hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, die Beweise „werden Gegenstand der kommenden Hauptverhandlung sein, so dass wir dem zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorweggreifen wollen“.

Mögliche Fragen drehen sich dabei vor allem um eine Tatwaffe, den genauen Tatort sowie ob belastende Spuren gefunden wurden.

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