Leichenfund nach Unfall auf A 81
: Ehemann der Getöteten hat Klinik verlassen – und schweigt

Nach dem Unfall auf der A 81, bei dem die Ehefrau des Fahrers erstochen auf der Rückbank gefunden wurde, versucht die Polizei weiterhin unter Hochdruck die Details des Verbrechens aufzuklären. Keine leichte Aufgabe – zumal der Ehemann laut Staatsanwaltschaft bislang keine Angaben gemacht habe.
Von
Ralf Klormann
Oberndorf
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Die Polizei ermittelt noch immer unter Hochdruck.

Heidepriem

Bis zu jenem Unfall auf der A 81 im Kreis Rottweil, bei dem am Dienstag vergangene Woche eine Leiche auf der Rückbank gefunden wurde, war der Fahrer des Wagens für die Polizei noch ein unbeschriebenes Blatt gewesen.

Das erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Krausbeck am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion. „Er ist strafrechtlich bislang nicht in Deutschland vorbestraft“, berichtete Krausbeck. Zu etwaigen Vorstrafen im Ausland könne noch keine Aussage getroffen.

Haftbefehl wegen Totschlags

Der Mann stammt aus Osteuropa – ebenso wie seine Ehefrau, die mit ihm im Wagen gewesen war. Nun steht er unter Verdacht, die 30-Jährige getötet zu haben. Das Paar lebte zuletzt getrennt, sie im Kreis Tuttlingen, er im Kreis Calw.

Am Donnerstag vergangener Woche war Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Von einer „klassischen Beziehungstat“ war die Rede. Laut Obduktion starb die Frau infolge von Stichverletzungen – und nicht durch den Unfall.

Auch der Mann kam nach dem Unfall auf der Autobahn mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik; diese soll er sich selbst zugefügt haben.

Wie Oberstaatsanwalt Krausbeck auf Nachfrage ausführt, befinde sich der Beschuldigte inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt, nicht mehr in der Klinik.

Zur Sache habe er bislang noch keine Angaben gemacht. Die Aufgabe der Ermittler wird dadurch nicht gerade leichter, manche Fragen sind noch ungeklärt. Nicht zuletzt „der Tatort konnte noch nicht ermittelt werden“, berichtet Krausbeck.

Was ist mit der Tatwaffe?

Doch wurde zwischenzeitlich eine Tatwaffe gefunden? Um was für eine Waffe handelte es sich? Ist Näheres zum vermuteten Motiv bekannt? Oder zum Tathergang?

Zu diesen Fragen halten sich die Behörden momentan noch bedeckt. „Zur Tatwaffe, zum Motiv, zum Vortatgeschehen und zum Tathergang kann aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch keine Auskunft gegeben werden“, erklärt der Oberstaatsanwalt.

Insofern ist bislang auch unklar, ob es sich bei der Tat wirklich um Totschlag handelte. Oder ob nicht auch Mord infrage kommen könnte. Dazu müsste eines der gesetzlich vorgesehenen Mordmerkmale erfüllt, die Tötung also beispielsweise heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen oder aus Habgier erfolgt sein.

Bei dem Unfall am Dienstag vergangene Woche war das Auto bei Epfendorf im Kreis Rottweil nach links von der Fahrbahn abgekommen. Der Wagen sei kurz nach der Ausfahrt Oberndorf mit hoher Geschwindigkeit gegen die Mittelschutzplanke geprallt. Das Fahrzeug sei dort nach rechts abgewiesen und schließlich gegen die dortige Leitplanke geprallt, sagte ein Polizeisprecher.

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