Leiche in Unfallauto auf A81: Getötete Ehefrau auf Rückbank - jetzt steht die Todesursache fest

Nach dem Unfall auf der A 81 ermittelt nun die Polizei – wegen eines Tötungsdeliktes.
HeidepriemWas am Dienstagabend zunächst als Verkehrsunfall für Aufsehen sorgte, nahm schnell eine tragische Wendung.
Nach einem Unglück auf der Autobahn 81 bei Epfendorf, kurz nach der Ausfahrt Oberndorf, hatten die Einsatzkräfte nicht nur den lebensgefährlich verletzten Fahrer, sondern auch dessen tote, getrennt lebende Ehefrau auf dem Rücksitz gefunden.
Nicht durch den Unfall getötet
Der Mann lebte zuletzt im Landkreis Calw, die Frau im Kreis Tuttlingen, der letzte gemeinsame Wohnsitz des Paares befand sich offiziellen Angaben zufolge in Aldingen im Kreis Tuttlingen.
Bereits am Mittwoch erklärte die Staatsanwaltschaft dazu, dass die 30-Jährige vorsätzlich und nicht durch den Unfall getötet worden sei. Von einer „klassischen Beziehungstat“ war die Rede, die Leiche sollte am Donnerstag obduziert werden. Die lebensgefährlichen Verletzungen des Mannes soll er sich selbst zugefügt haben.
An diesem Freitag gab Oberstaatsanwalt Matthias Krausbeck auf Anfrage unserer Redaktion nun das Ergebnis der Untersuchungen der Getöteten bekannt. Demnach starb die Frau infolge von Stichverletzungen und hohem Blutverlust.
Als tatverdächtig gilt derzeit ihr Ehemann, gegen den am Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags erlassen wurde.
Mordmerkmale erfüllt?
Dass der Haftbefehl auf Totschlag laute, bedeute aber nicht, dass es sich nicht auch um Mord gehandelt haben könnte. Dazu müsste eines der gesetzlich vorgesehenen Mordmerkmale erfüllt sein, die Tötung also beispielsweise heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen oder aus Habgier erfolgt sein. Dies sei gegenwärtig Gegenstand der Ermittlungen.
Auch der Tathergang sowie der Tatort, so Oberstaatsanwalt Krausbeck, müssten erst noch ermittelt werden. Dass etwa der Unfall das Tötungsdelikt vertuschen sollte, wie es in Medienberichten heißt, sei derzeit reine Spekulation.
Auch weitere Einzelheiten, die bereits in Medienberichten zu finden sind – etwa zur familiären Situation des Ehepaares oder zu Geschehnissen vor der Tat –, gab Krausbeck keine Auskunft. Einerseits, weil auch dies noch Teil der Ermittlungen sei, andererseits weil es sich bei solchen Informationen auch um Täterwissen handeln könne, das aus ermittlungstaktischen Gründen generell in der Regel nicht preisgegeben werden kann.
Der 36-jährige Beschuldigte war bislang nicht polizeibekannt, zumindest nicht im Bezirk der Staatsanwaltschaft Rottweil.
In Zusammenhang mit der Tat sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise zum Unfall oder Angaben zu den Hintergründen der Tat machen können. Hinweise nimmt die Polizei in Rottweil unter der Telefonnummer 0741/47 70 entgegen.
