Gefahr besteht auch im Kreis Calw
: Hochwasserschutz – was der Staat leistet und was Bürger selbst tun müssen

Immer häufiger sorgt Starkregen für Überflutungen. Doch der Schutz durch staatliche Maßnahmen hat Grenzen. Bürger müssen selbst vorsorgen. Auch entlang der Nagold ist das relevant.
Von
Celine Weigel
Oberndorf
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Bei Hochwasser – wie hier in Bisingen (Zollernalbkreis) – ist Eigenvorsorge angesagt, auch im Kreis Calw.

Silas Stein/dpa

Häuser und Keller wurden geflutet, Wassermassen rissen Autos mit: Am 2. Mai 2024 verwüstete ein verheerendes Hochwasser die Gemeinde Bisingen im Zollernalbkreis. Ernsthaft verletzt wurde niemand – doch die Schäden waren groß.

Mehr als ein Jahr später befasste sich nun der Bisinger Gemeinderat mit Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser. Dabei zeigte sich: Der Staat allein wird keinen vollumfänglichen Schutz garantieren. Hauseigentümer sind ebenfalls gefordert, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Und zwar überall, wo Hochwasser droht. Ein Fingerzeig für den Kreis Calw.

Überschwemmungen entlang der Nagold

Denn in der Vergangenheit kam es nicht zuletzt entlang der Nagold immer wieder zu Überschwemmungen. Etwa im Dezember 1947. Teile der Calwer Innenstadt standen damals meterweit unter Wasser; viele Bewohnen kamen tagelang nicht mehr aus ihren Häusern.

Am 20. und 21. Dezember 1993 ereignete sich ein schweres Hochwasser in Wildberg. Und auch im Januar 2018 stand die Stadt unter Wasser – wenn auch nicht im selben Ausmaß wie 25 Jahre zuvor.

Immer öfter scheint in den vergangenen Jahren bei solcherlei Ereignissen Starkregen eine Rolle zu spielen. Nicht nur in der Nähe von Gewässern. Im Frühherbst 2022 wurden beispielsweise Teile von Bad Teinach-Zavelstein regelrecht überflutet – und zwar die Höhenorte. Kurz gesagt: Es kann jeden treffen.

Doch was muss jeder selbst tun, um sein Eigentum zu schützen? Und was tut der Staat? Auf Anfrage unserer Redaktion gibt das Regierungspräsidium Karlsruhe Auskunft.

Jeder zur Eigenvorsorge verpflichtet

„Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist gesetzlich zur Eigenvorsorge verpflichtet“, erklärt Charlotte Erdmann, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums. Private Vorhaben von Bürgern würden gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft nicht gefördert.

Entsprechende Vorsorge und Wissen um die Gefahr seien der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen und potenzielle Schäden wesentlich zu vermindern, so Erdmann.

Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zeigten, wie groß die Gefahr an welchen Orten ist.

Vielfältige mögliche Maßnahmen

„Je nach Betroffenheit sollten Vorsorgemaßnahmen ergriffen und Informationen über das richtige Verhalten während und nach einem Hochwasser eingeholt werden“, rät das Regierungspräsidium.Grundsätzlich seien mögliche Maßnahmen vielfältig. Schutzmöglichkeiten für ein Wohngebäude können zum Beispiel Sandsäcke oder mobile Hochwasserschutzanlagen sein. Permanente Schutzsysteme wie druckdichte und hochwasserbeständige Türen oder Fenster könnten obendrein sinnvoll sein.

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen stellt das Land beispielsweise auf der Internetseite zu Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg zur Verfügung.

Wann aber greift der Staat ein? Und welche Maßnahmen können mit Fördermitteln bezuschusst werden?

Nach Aussage von Erdmann fördert der Staat beim Hochwasserschutz hauptsächlich Projekte, die für die allgemeine Bevölkerung wichtig sind. Das Land unterstütze Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, zum Beispiel Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände.

Das könne zum Beispiel der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens sein. Auch Hauseigentümer würden hiervon indirekt profitieren, erklärt das Regierungspräsidium.

Beteiligte aus ganz verschiedenen Bereichen

Insgesamt sei der Umgang mit Hochwasserrisiken eine Querschnittsaufgabe, so Erdmann. „Beteiligte aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stehen in der Verantwortung und müssen oft über Verwaltungsgrenzen hinweg handeln.“

So müssen Kommunen auf ein mögliches Hochwasser vorbereitet sein, um Menschenleben zu retten und materielle Schäden zu vermeiden. „Sie nehmen damit beim Umgang mit Hochwasserrisiken eine Schlüsselrolle ein“, sagt das Regierungspräsidium.

Doch: Trotz aller Vorsorgemaßnahmen, die ergriffen werden können, haben diese auch Grenzen. Einen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser gebe es nicht, macht das Regierungspräsidium deutlich. Ob mit eigener Vorsorge oder ohne.

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