Schutz vor Hochwasser
: Die Eigentümer sind gefordert, auch in Bisingen

Ein Gutachterbüro hat mehr als 30 Projekte zum Schutz vor Hochwasser zusammengetragen. Dass nun nur drei davon geprüft werden, sollte Eigentümer aufhorchen lassen.
Von
Alexander Kauffmann
Oberndorf
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Ortsdurchfahrt bei der Bahnbrücke, aufgenommen am 2. Mai 2024 gegen 19.30 Uhr.

Kauffmann

Verheerend waren die Auswirkungen des Hochwassers im vergangenen Jahr. Erwischt von den Wassermassen wurde sicher auch manch einer, der nie erwartet hätte, dass die Flut so hoch steigt und eine solche Zerstörungskraft entfaltet.

Ein Gutachterbüro hatte dem Gemeinderat im Juli mehr als 30 Projekte gegen Hochwasser vorgelegt. Dabei wurden speziell die weiter ins Auge gefasst, bei denen die Gemeinde am wahrscheinlichsten Fördermittel erhält. Die Gutachter haben die Aussicht auf Förderung vor allem mit der Anzahl der betroffenen Wohnhäuser begründet. Als „nicht aussichtsreich“ wurden viele Projekte bewertet, bei denen es „Verbesserungen nur für wenige Gebäude“ geben würde.

Einige Beispiele dafür: Im Bereich Laiblache / Am Aspenbach steht als Vorschlag der Bau einer Wegabsenkung oder einer Rinne im Raum. Es ist eine Maßnahme, die geringe Aussichten hat, denn davon würde laut Gutachten „nur ein Gebäude“ profitieren.

Realschule mit Verwallung schützen

Die Idee der Gutachter ist, das Realschulgebäude mit einer Verwallung zu schützen, denn an der Wegkreuzung direkt neben der Kita Rappelkiste läuft das Wasser zusammen, auch hierfür urteilen die Gutachter: „Voraussichtlich wenig aussichtsreich, da nur für drei Gebäude (Kirchspielsporthalle, Realschule und Kita Humboldt) eine (teilweise) Verbesserung durch die Maßnahmen erreicht werden kann“.

In Thanheim an der Onstmettinger Straße könnte auf Höhe Gebäude 64 ein Graben ausgebaut und unter der Straße der Durchlass leistungsfähiger ausgebaut werden; die Leistungsfähigkeit des Grabens entlang des Reutewegs (Thanheim) könnte vor Hochwasser schützen. Selbst diese Maßnahme, die an ein Wohngebiet grenzt, bewerten die Gutachter als „nicht aussichtsreich“, weil die „Verbesserung nur für wenige Gebäude ist“; sogar Maßnahmen entlang der Bachstraße (Steinhofen) haben wenig Aussicht auf Fördermittel, Begründung: „Eine Verbesserung wird nur für zwei bis drei Gebäude am Tiefpunkt der Bachstraße erreicht“.

Eigentümer müssen selbst aktiv werden

Dass von den mehr als 30 vorgeschlagenen Maßnahmen nun nur drei auf Fördermöglichkeiten geprüft werden, ist ein Warnruf an Immobilieneigentümer. Sie sind gefordert, selbst Vorsorge zu treffen, denn die öffentliche Hand wird erwartungsgemäß keinen 100-prozentigen Schutz einrichten. Das „Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz“ (BBK) schreibt dazu: „Sie müssen aktiv werden, wenn sich Ihr Gebäude in einem möglichen Überschwemmungsgebiet befindet oder wenn das Hochwasser die Höhe vorhandener Schutzeinrichtungen überschreiten kann.“

An erster Stelle auf der BBK-Prioritätenliste steht: „Informieren Sie sich vor dem Kauf oder der Anmietung von Grundstücken und Gebäuden bei der Kommune über das örtliche Hochwasserrisiko“ – die Karten dazu finden sich auf der Internetseite der Gemeinde.

Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten

Das BKK rät auch: „Besorgen Sie wasserfeste Sperrholzplatten, Silikon zum Abdichten von Türen und Fenstern sowie Sandsäcke.“ Außerdem empfehlenswert seien technische Einrichtungen: So rät das BKK zum Einbau einer Rückstausicherung, die das Eindringen von Kanalisationswasser ins Haus verhindert.

Unsere Artikel und Bildergalerien zum Unwetter in Bisingen finden Sie auf unserer Themenseite im Internet unter www.schwabo.de/p6n.

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