Der AfD-Abgeordnete Miguel Klauß steht im Zentrum von Ermittlungen. Foto: Klauß

Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen Miguel Klauß. Nun hat der Landtag die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß im Blick. Nun hat der Landtag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

 

Unter anderem mit seinen Videos bei Tiktok hat der Abgeordnete es zu einer überregionalen Bekanntheit gebracht hat. Er gehört auch zu den Abgeordneten aus dem Südwesten, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz in dem Gutachten aufgeführt werden, das mehrere Medien veröffentlicht haben. Der Bericht soll den Nachweis führen, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine rechtsextreme Partei handelt. Der AfD-Abgeordnete hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach überregional auf sich aufmerksam gemacht, unter anderem mit einem teils heftig kritisierten „Abschiebekalender“, auf dem „Die zwölf schönsten Abschiebeflieger – eine exklusive Sammlung unserer AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg“ prangten.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat gegenüber unserer Redaktion bestätigt, dass der Landtag jetzt die Immunität aufgehoben hat, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützt. Nun kann die Staatsanwaltschaft ermitteln. Was genau Klauß vorgeworfen wird, will die Staatsanwaltschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Erst zum Abschluss der Ermittlungen werde man Stellung nehmen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Wie die Südwest-Presse bereits im Mai berichtete, will die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen wegen volksverhetzender und beleidigender Informationen im Internet verhängen.

„Der Landtag äußert sich nicht zu Immunitätsangelegenheiten“, teilt Landtags-Pressesprecher Willi Reiners im Gespräch mit unserer Redaktion mit. Er erklärt aber, wie die Aufhebung der Immunität abläuft: „Grundsätzlich gilt: Fragen der Immunität regelt Artikel 38 der Landesverfassung. Danach darf unter anderem eine Strafverfolgung von Abgeordneten nur mit Einwilligung des Landtags stattfinden.“

Landtag entscheidet

Reiners teilt weiter mit: „Für die meisten Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten (Ausnahme: Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen mit politischem Charakter) hat der Landtag eine allgemeine Genehmigung erteilt. Das geschieht zu Beginn jeder Wahlperiode. Das Prozedere ist wie folgt: Die zuständigen Behörden informieren die Landtagspräsidentin, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Die Landtagspräsidentin nimmt davon Kenntnis und teilt dies dem Justizministerium mit.“

Dagegen sei für bestimmte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen mit politischem Charakter, für Anklagen sowie Strafbefehle, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und weitere Maßnahmen oder Verfahren zu Lasten von Abgeordneten eine gesonderte Genehmigung des Landtags erforderlich. Diese müsse von den zuständigen Behörden oder Gerichten beim Landtag beantragt werden. Der Ständige Ausschuss des Landtags treffe in den meisten Fällen eine Vorentscheidung zur Aufhebung der Immunität. Alle Abgeordneten würden darüber informiert. Wenn kein Abgeordneter innerhalb von sieben Tagen widerspreche, gelte der Beschluss des Ständigen Ausschusses als Entscheidung des Landtags. In den übrigen Fällen obliege die Entscheidung dem Landtag.

„In der laufenden 17. Wahlperiode wurde die Immunität in sieben Fällen aufgehoben“, so der Landtagspressesprecher. Das ist mehr als in den vergangenen Perioden: „In der 16. WLP wurde die Immunität in zwei Fällen aufgehoben. In der 15. WLP wurde die Immunität in drei Fällen aufgehoben.“ Wichtig sei dabei: „Die Fälle sind nicht identisch mit der Zahl der betroffenen Abgeordneten. Es handelt sich um die Zahl der Aufhebungen. Abgeordnete können auch mehrfach betroffen sein.“

Was sagt Klauß? „Sie haben darüber doch schon umfangreich im Schwarzwälder Bote berichtet, inklusive allen Rückblicken über meine Person in den letzten 12-24 Monate, damit ihre Leser nichts vergessen“, antwortet er auf die Anfrage unserer Redaktion. Eine Ermittlung gelte es abzuwarten, „und ich sehe grundsätzlich die Vorgehensweise als besorgniserregend an, wenn Oppositionspolitiker aufgrund von Meinungsäußerungen und Kritik an der Migrationspolitik der Kartellparteien angeklagt werden.“ Er würde es begrüßen, „wenn man so akribisch die Clan Kriminalität und Messerangriffe verfolgt, statt social Media Kanäle von Oppositionspolitiker zu durchforsten“.