In Neuhengstett und Ottenbronn haben sich die Mehrheitsverhältnisse verschoben.
Acht Sitze hat der Neuhengstetter Ortschaftsrat, ebenso das Ottenbronner Ortsgremium. Das war lange anders. Der Althengstetter Gemeinderat hatte im Dezember 2017 die Abschaffung der Unechten Teilortswahl beschlossen, weil sie kompliziert ist und den Wählerwillen zum Teil gar nicht exakt abzubilden vermag. Sie hatte seit 1974, dem Jahr der Eingliederung der bis dahin selbstständigen Gemeinden Neuhengstett und Ottenbronn in die Gemeinde Althengstett, bestanden.