Am 8. November kam es in Calw zu einem Messerangriff. Vieles ist dabei noch im Dunkeln. Foto: © rootstocks - stock.adobe.com

Vor rund fünf Wochen meldet die Polizei einen Messerangriff mitten in Calw. Doch was steckt dahinter? Kannten sich die beiden Beteiligten? Viele Fragen sind noch offen.

Calw - Es geschah am 8. November, einem Dienstag vor fünf Wochen. Überfallartig, so heißt es in einer Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft, soll ein 26-Jähriger gegen 6 Uhr morgens auf einem Parkplatz in der Langen Steige in Calw einen 47-Jährigen mit dem Messer angegriffen und verletzt haben. Eine Attacke mit der Absicht, das Gegenüber zu töten.

So lautete zumindest der damalige Ermittlungsstand von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur wenige Stunden später, gegen 10 Uhr, wird der flüchtige Tatverdächtige von der Kriminalpolizei vorläufig festgenommen. Tags darauf entscheidet der Haftrichter jedoch, den mutmaßlichen Täter frei zu lassen – weil keine ausreichenden Haftgründe bestehen. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen kurz nach dem Vorfall auf Anfrage unserer Redaktion.

Gefährliche Körperverletzung

Ermittelt wurde zudem, trotz der Tötungsabsicht, nicht etwa wegen versuchten Mordes oder Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Begründung: Obwohl er die Möglichkeit gehabt habe, seine Absicht weiterzuverfolgen, habe er dies aus freien Stücken nicht getan. Es sei insofern kein Versuch erfolgt, jemanden zu töten, sondern eine gefährliche Körperverletzung.

Dabei, so führt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim auf aktuelle Nachfrage aus, sei es bis heute geblieben. Noch immer stehe derselbe Vorwurf im Raum.

Nur wenige weitere Angaben

Ansonsten äußert sich die Sprecherin nur zurückhaltend. Ist inzwischen etwas zum Motiv bekannt, das zunächst im Dunkeln geblieben war? Kannten sich die beiden Beteiligten? Wie ist die Tat im Einzelnen abgelaufen? Auf all diese Fragen gibt es vorläufig keine Antworten. Bis die Ermittlungen abgeschlossen seien, könnten "keine Angaben zu einem etwaigen Tatmotiv getätigt werden"; auch weitere Einzelheiten könnten, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handle, nicht publik gemacht werden.

Eine darüber hinausgehende Auskunft gibt es letztlich dann doch: Dem Opfer gehe es inzwischen wieder gut, heißt es vonseiten der Polizei. Zumindest körperlich.