Wegen akuter Waldbrandgefahr: Grillen in der Region verboten – aber darf man noch feiern?

Das Grillen ist aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr vielerorts verboten. (Symbolfoto)
Nicolas Armer/dpaDie anhaltende Hitze und Trockenheit lassen derzeit die Waldbrandgefahr in der Region drastisch steigen. In vielen Teilen des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb warnen Forstämter vor offenem Feuer im Freien.
Besonders betroffen sind die Grillplätze, die in der warmen Jahreszeit beliebte Treffpunkte für Geburtstagsfeiern und Familienfeste sind.
Doch was gilt nun genau? Darf man den Grillplatz überhaupt noch betreten oder ist nur das Grillen verboten? Wir haben nachgefragt.
Haigerloch, Bisingen und Hechingen sperrt die Grillplätze
Im Zollernalbkreis sind die meisten Grillplätze gesperrt. Solange die Trockenheit anhält, ist der Aufenthalt auf den Grillplätzen in und um Haigerloch komplett untersagt, klärt Ordnungsamtsleiterin Elisabeth Hahn auf. Der Aufenthalt sei auch dann verboten, wenn kein Feuer gemacht wird.
Die Begründung: Grillplätze seien oft in Waldgegenden. Dort können laut Hahn bereits ein Auto oder Scherben von Flaschen einen Waldbrand auslösen. Die Wälder rund um die Grillplätze in Haigerloch darf man jedoch trotzdem besuchen – untersagt sei natürlich auch hier offenes Feuer. Über die akute Gefahr eines Waldbrandes sollte sich laut Hahn „jeder mit einem gesunden Menschenverstand bewusst sein“. Das Verbot werde erst dann aufgehoben, wenn es stark geregnet hat.
Auch Bisingen und Hechingen hat öffentliche Grillplätze komplett gesperrt. Wer dennoch ein offenes Feuer im Freien entfacht, würde im Falle eines Brandes für den entstandenen Schaden haften, berichtet die Stadt.
Rottweil verbietet offenes Feuer
Allerdings: Die Regelungen können von Kommune zu Kommune variieren. So hieß es etwa aus der Stadt Rottweil: „Gegen eine Feier ohne Feuer spricht grundsätzlich nichts.“ Wer seinen Geburtstag feiern oder ein Picknick veranstalten möchte – ohne zu grillen – darf sich auf den Rottweiler Grillplätzen weiterhin aufhalten. Pressesprecher Thomas Hermann bittet dennoch um hohe Achtsamkeit wegen der erhöhten Waldbrandgefahr und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sehr vorsichtig zu sein.
Villingen-Schwenningen hofft auf Rücksichtnahme
Ähnliche Regelungen gelten laut Auskunft von Pressesprecherin Madlen Falke auch in Villingen-Schwenningen. Aktuell gibt es keine Sperrung der Grillplätze, jedoch werde dringend davon abgeraten dort zu grillen. Die Stadt hoffe auf die Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger. Solange Grillplätze noch begehbar seien, stehen diese laut Falke auch weiterhin zur Verfügung.
Auch wenn immer wieder Gewitterschauer den Boden und die Vegetation befeuchten, bleibe die Waldbrandgefahr weiterhin hoch. „Wir nehmen wahr, dass Bürgerinnen und Bürger sich immer wieder Gedanken darüber machen, ob grillen an dafür vorgesehenen Stellen im Wald noch erlaubt ist oder nicht mehr“, beschreibt Frieder Dinkelaker, Leiter des Kreisforstamtes Schwarzwald-Baar, die Situation. Wöchentlich werde im Kreisforstamt das Thema Trockenheit diskutiert und die Frage, ob es in der derzeitigen Situation eine Sperrung der Grillstellen braucht.
Grillstellen können per Allgemeinverfügung gesperrt werden. Diese werde durch das Landratsamt, das Kreisforstamt oder die Kommune vor Ort ausgesprochen. „Dadurch, dass sich die Waldbrandgefahr tageweise ändern kann, greifen wir zu diesem Mittel nur, wenn absehbar ist, dass es über mehrere Wochen hinweg nach meteorologischen Einschätzungen heikel wird“, erklärt Dinkelaker. Auf längere Sicht sei das in diesem Jahr nicht auszuschließen.
Waldbrandgefahr im Kreis Freudenstadt gesunken
Im Landkreis Freudenstadt sei der Gefahrenindex für Waldbrände in den vergangenen Tagen wieder gesunken. Aktuell sei die Gefahr im gesamten Landkreis nur noch auf Stufe zwei von fünf. Die Grillplätze seien daher nicht gesperrt. „Es darf dort auch gegrillt werden und ein Aufenthalt ohne Grillen ist immer möglich“, sagt Pressesprecherin Sabine Matt, sofern die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Städte und Gemeinden eingehalten werden.
