Rentner
: Minijob-Aus vorerst abgewendet

Wer will und kann, darf auch künftig im Alter weiter arbeiten. Bei Regeln und Abgaben ändert sich 2027 jedoch einiges – so wollen es der Kanzler und die SPD.
Von
Michael Maier
Berlin
Jetzt in der App anhören
Germany - September 4, 2025: PHOTOMONTAGE, Active retirement as an opportunity: Retirees active retirees are sought to contribute their experience and energy to the workplace and society even after retirement. Satire on the construction site. *** FOTOMONTAGE, Aktivrente als Chance: Rentnerinnen und Rentner Aktivrentner werden gesucht, um mit Erfahrung und Tatkraft auch nach dem Ruhestand in Beruf und Gesellschaft mitzuwirken. Satire auf dem Bau.

Mit 66 oder 67 noch als Kranführer arbeiten? Die Merz-Regierung ist dafür und kassiert kräftig mit (Symbolbild/Montage).

www.imago-images.de

(Teil-)Entwarnung für fleißige Ruheständler: Die heftig diskutierten Pläne über ein baldiges Aus der Minijobs für Rentnerinnen und Rentner scheinen erst einmal vom Tisch. Der Koalitionsausschuss hat signalisiert, dass das beliebte Modell vorerst bleibt – endgültige Reformentscheidungen werden allerdings im Herbst erwartet. Für den Moment besteht also kein Grund zur Hektik oder für voreilige Entscheidungen. Doch worin unterscheidet sich der klassische Minijob eigentlich von der neuen Aktivrente, die Anfang 2026 eingeführt wurde?

Erfahren Sie im direkten Vergleich, wie sich die beiden Modelle nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei den Sozialabgaben unterscheiden und unter welchen Bedingungen man als Rentner mehrere Minijobs und/oder die Aktivrente kombinieren kann.

Minijob

Die Minijob-Zentrale reduziert für Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand und darf vorläufig weiter arbeiten.

Marc Tirl/dpa

Minijob vs. Aktivrente

Der Minijob (bis 603 Euro / ab 2027 dann 633 Euro pro Monat)

  • Steuern: Weitgehend steuerfrei bis auf Pauschalsteuer von 2 % (ab 2027 dann 5 %)
  • Abgaben für den Arbeitnehmer: Nahezu null. Da die Regelaltersgrenze erreicht ist, besteht automatische Rentenversicherungsfreiheit (0 % Eigenanteil). Es fallen auch keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung an. Das Bruttogehalt geht komplett netto auf das Konto.
  • Abgaben für den Arbeitgeber: Sehr hoch. Der Arbeitgeber zahlt rund 31 % Pauschalabgaben (ab 2027 sogar 39 Prozent), darunter zwingend 15 % Rentenversicherung und 13 % Krankenversicherung sowie Umlagen.

Die Aktivrente (bis 2.000 Euro / Monat)

  • Steuern: Das Gehalt bleibt bis zu einem Betrag von 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Erst auf Beträge darüber fällt Lohnsteuer an.
  • Abgaben für den Arbeitnehmer: Teilweise sozialversicherungspflichtig. Durch das Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt zwar der Arbeitnehmer-Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung komplett (0 %). Es müssen jedoch die regulären Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
  • Abgaben für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber führt die ganz normalen, regulären Arbeitgeber-Anteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Entsprechend sind komplizierte Meldungen erforderlich, die sich auch noch je nach Kasse und gewählten Sätzen unterscheiden können.

Dürfen Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

  • Die Gesamtsumme zählt: Wer ausschließlich Minijobs ausübt, darf mit der Summe aller Verdienste die monatliche Grenze von 603 Euro (bzw. 633 Euro ab 2027) nicht überschreiten. Werden beispielsweise in einem Job 300 Euro und im zweiten 250 Euro verdient, läuft alles nach Minijob-Regeln.
  • Was passiert beim Überschreiten? Sobald alle Jobs zusammengerechnet auch nur einen Euro über der 603-Euro-Grenze liegen, entfällt der Minijob-Status.
  • Kombination mit der Aktivrente: Wer bereits in einer regulären Anstellung über die Aktivrente arbeitet, darf genau einen zusätzlichen Minijob nebenbei ausüben. Jeder weitere Minijob würde automatisch mit dem „Hauptberuf“ zusammengerechnet werden und verliert seinen abgabenfreien Status.

Beim Minijob zahlt der Rentner im Prinzip überhaupt keine Abgaben (0 Prozent), während das Unternehmen sehr hohe Pauschalen schultert. Diese sollen 2027 auf über 39 Prozent steigen und somit allmählich ein horrendes Niveau erreichen. Außerdem steigt die Pauschalsteuer von 2 Prozent auf 5 Prozent.

Wer dann immer noch nicht genug Belastung hat, kann freiwillig 3,8 Prozent dazu zahlen und dadurch auch eine bereits laufende Rente minimal erhöhen. Minijobs werden für Arbeitgeber künftig zur teuersten Beschäftigungsform überhaupt. Sie laufen jedoch flexibel und unbürokratisch über die Minijob-Zentrale, was zum Beispiel die Meldungen zur Sozialversicherung stark vereinfacht.

„Aktivrente“ ab 2027 attraktiver als Minijob?

Bei der Aktivrente teilen sich die Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung paritätisch auf. Da die Renten- und Arbeitslosenbeiträge für den Arbeitnehmer komplett wegfallen, behält der arbeitende Rentner trotz regulärer Sozialversicherungspflicht ein etwas höheres Netto mit Abzug von knapp über 10 Prozent statt der sonst üblichen 20 Prozent bei regulär Beschäftigten.

Kanzler Merz

Kanzler Merz – mit 70 auch selbst schon im Rentenalter – gilt als Erfinder der „Aktivrente“, die allerdings bei Weitem nicht so unbürokratisch und flexibel wie ein Minijob ist.

Michael Kappeler/dpa

Paradox ist allerdings, dass der Arbeitgeber für Rentner noch Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Dennoch könnte die Aktivrente mit einer Abgabenquote von insgesamt 30 Prozent und individueller Besteuerung ab 2027 im Vergleich das attraktivere Modell sein. Vorangetrieben wurde es auch von Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich. Er hat sich zur Überraschung mancher Beobachter parteiintern in der CDU/CSU bereits als erklärter Gegner von Minijobs geoutet.

SPD und Gewerkschaften wollen deren Abschaffung längerfristig ohnehin noch durchsetzen. Es dürfte aber Übergangsfristen und Ausnahmen geben – neben Schülern möglicherweise auch für Studenten.