Frühstartrente
: So viel Geld gibt es pro Kind

Die Frühstartrente kommt. Lesen Sie hier, mit wie viel Geld der Staat diese pro Kind bezuschusst.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Sparen: ARCHIV - 05.10.2021, Brandenburg, Sieversdorf: Ein Sparschwein steht auf einem Tisch neben Eurobanknoten. (Symbolbild) (zu dpa: «Hessische Finanzexperten geben Tipps für junge Menschen») Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Staat bezuschusst die Frühstartrente.

Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Mit der Frühstartrente will der Staat künftig Geld für die Altersvorsorge von Kindern bereitstellen. Monatlich sollen zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot fließen. Über zwölf Jahre kommen so 1.440 Euro zusammen. Durch eine langfristige Anlage am Kapitalmarkt könnte daraus bis zum Rentenalter deutlich mehr werden. Doch wie viel Geld erhalten Kinder tatsächlich und wer profitiert von der Förderung?

Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Einführung der Frühstartrente beschlossen. Die neue staatliche Förderung soll zum 1. Januar 2027 starten. Ziel ist es, Kindern bereits frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu ermöglichen – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Wie viel Geld gibt es bei der Frühstartrente?

Die staatliche Förderung beträgt zehn Euro pro Monat und Kind. Das entspricht 120 Euro im Jahr. Der Betrag soll vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge fließen.

Über die gesamte Förderdauer ergibt sich daraus folgende Rechnung:

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Die Beträge zeigen ausschließlich die staatlichen Einzahlungen. Mögliche Gewinne oder Verluste aus der Geldanlage sind nicht berücksichtigt.

Wichtig ist außerdem: Das Geld wird nicht direkt an die Eltern ausgezahlt. Es wird für das Kind angelegt und soll langfristig für die spätere Rente zur Verfügung stehen.

Wie viel Geld kann bis zur Rente daraus werden?

Der eigentliche Vorteil der Frühstartrente soll durch die langfristige Anlage am Kapitalmarkt entstehen. Denn das angesparte Geld kann über mehrere Jahrzehnte Erträge erwirtschaften, die wiederum investiert werden.

Das Bundesfinanzministerium rechnet vor, dass allein aus der staatlichen Förderung bis zum Rentenalter ein Vermögen von rund 53.000 Euro entstehen könnte.

Diese Summe ist allerdings keine garantierte Auszahlung. Sie beruht auf Modellannahmen zur langfristigen Wertentwicklung. Tatsächlich hängt das Ergebnis unter anderem von der Rendite, den Kosten des Anlageprodukts und möglichen Verlusten ab.

Die staatliche Förderung selbst beträgt weiterhin höchstens 1.440 Euro über zwölf Jahre. Alles darüber hinaus müsste durch Kapitalerträge oder zusätzliche private Einzahlungen entstehen.

Können Eltern zusätzlich Geld einzahlen?

Ja. Eltern und Großeltern sollen die Möglichkeit erhalten, die Frühstartrente durch eigene Beiträge aufzustocken.

Nach dem Gesetzentwurf können zusätzlich bis zu 6.840 Euro jährlich privat in den entsprechenden Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.

Schon kleinere Beträge können langfristig einen Unterschied machen. Wer beispielsweise zusätzlich 20 Euro monatlich einzahlt, würde während der zwölfjährigen Förderphase weitere 2.880 Euro ansparen.

Zusammen mit den staatlichen 1.440 Euro ergäben sich damit Einzahlungen von insgesamt 4.320 Euro – mögliche Kapitalerträge noch nicht eingerechnet.

Welche Kinder bekommen die 1.440 Euro?

Die Frühstartrente wird schrittweise eingeführt. Zunächst profitieren Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt geworden sind.

Für sie ist eine rückwirkende Förderung ab Januar 2026 vorgesehen. Ab 2027 kommt der Geburtsjahrgang 2021 hinzu. Anschließend sollen jedes Jahr weitere Kinder einbezogen werden, sobald sie sechs Jahre alt werden.

Kinder, die vor 2020 geboren wurden, erhalten nach der beschlossenen Regelung keine staatliche Frühstartrenten-Förderung. Für sie können Eltern zwar entsprechende Altersvorsorgeverträge abschließen, die monatlichen zehn Euro vom Staat gibt es jedoch nicht.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Auch Kinder, deren Eltern keinen eigenen Frühstartrenten-Vertrag abschließen, sollen die staatlichen zehn Euro monatlich erhalten.

In diesem Fall ist eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt vorgesehen. Dafür soll zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden.

Das angesparte Guthaben soll später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Damit soll verhindert werden, dass anspruchsberechtigte Kinder allein deshalb leer ausgehen, weil ihre Eltern keinen Vertrag abschließen.

Wann wird die Frühstartrente ausgezahlt?

Die Frühstartrente ist als langfristige Altersvorsorge gedacht und nicht als frei verfügbares Sparguthaben zum 18. Geburtstag.

Zwar endet mit der Volljährigkeit die staatliche Förderung, das bereits angesparte Kapital soll aber grundsätzlich weiter für die Altersvorsorge angelegt bleiben.

Eine Auszahlung des staatlich geförderten Kapitals ist grundsätzlich frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben.