Nach Spielabbruch in Bezirksliga: Urteil aufgehoben: Partie der SGM Gruol/Erlaheim wird neu angesetzt

Justitia hat gesprochen: Nachdem das Bezirkssportgericht der SGM Gruol/Erlaheim die Punkte zugesprochen hatte, hat das Verbandsgericht des WFV das Urteil aufgehoben.
David-Wolfgang Ebener/dpaDie Nachricht kam am Mittwochvormittag: Die Bezirksligabegegnung zwischen der SGM Gruol/Erlaheim und dem SV Bubsheim, die am 2. November nach der Verletzung des Schiedsrichters abgebrochen wurde, wird neu angesetzt. Das hat das Verbandsgericht des Württembergischen Fußballverbands in letzter Instanz entschieden und damit das Urteil der ersten Instanz aufgehoben.
Das Bezirkssportgericht hatte in der Vorwoche entschieden, dass das Spiel zu Gunsten der SGM Gruol/Erlaheim, die zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 1:0 in Führung lag, gewertet wird. Der Grund: Der SV Bubsheim hatte sich geweigert, die Partie unter der Leitung eines geeigneten und anwesenden Schiedsrichters weiterzuspielen.
Gegen das Urteil der ersten Instanz hatte der SVB Einspruch eingelegt – und bekam am Dienstagabend Recht. „Der SV Bubsheim wird vom Vorwurf des Verschuldens eines Spielabbruchs freigesprochen“, heißt es im Urteil. Und: „Das Spiel ist von der spielleitenden Stelle neu anzusetzen.“ Bereits am 27. November treffen die Kontrahenten um 19.30 Uhr aufeinander.
Wie genau das Verbandsgericht zu dieser Entscheidung kam, war am Mittwoch noch nicht bekannt. Die Begründung werde zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, heißt es im Urteil.
Das sagt der Trainer der SGM Gruol/Erlaheim zum Urteil
Bei der SGM Gruol/Erlaheim, die die Punkte in der vergangenen Woche kurzzeitig auf dem Konto hatte, reagierte man am Mittwoch im Gespräch mit unserer Redaktion mit Unverständnis auf das neue Urteil, das laut WFV-Sprecher Heiner Baumeister letztinstanzlich – und damit nicht anfechtbar – ist. „Ich verstehe es nicht. Wenn das sportlich fair ist...“, sagte SGM-Trainer Jochen Gihr. „Total unverständlich“, sei diese Entscheidung. Doch auch er kennt das Problem bei dem Fall: „Es ist halt nicht klar geregelt.“
In der Spielordnung gibt es keine klare Regelung
Denn die WFV-Spielordnung hat zwar klare Vorgaben, falls ein eingeteilter Schiedsrichter nicht erscheint. Nicht aber, was passiert, wenn ein Schiedsrichter während der Partie verletzt aufhören muss. In Paragraf 55 der Spielordnung heißt es lediglich: „Bei Spielabbruch durch einen Verbandsschiedsrichter darf kein anderer Verbandsschiedsrichter das Spiel fortsetzen.“ Denkbar, dass das Verbandsgericht – im Gegensatz zur ersten Instanz – vor allem diesen Passus zurate gezogen hat.
Das bedeutet das Urteil für den SV Seedorf und den SSC Tübingen
Inwieweit damit nun ein Präzedenzfall geschaffen wurde, ist offen. Denn kurioserweise wurde eine Woche später in der Landesliga die Partie des SV Seedorf gegen den SSC Tübingen ebenfalls aufgrund einer Verletzung des Schiedsrichters abgebrochen. Auch hier wurde versucht, dass die Partie zu Ende gespielt werden kann. „Wir haben immer gesagt, dass wir weiterspielen, wenn sich eine neutrale Person findet“, bestätigt Emanuele Ingrao, Trainer des SV Seedorf. Allerdings: Da keine Unbeteiligten, sondern nur Akteure des SSC Tübingen – Trainer und Torwart, beide ausgebildete Schiris – als Linienrichter hätten einspringen können, wurde die Partie schlussendlich abgebrochen.
Eine finale Entscheidung, wie es mit diesem Duell weitergeht, ist jedoch noch nicht gefallen. Nach der Entscheidung des Verbandsgerichts am Dienstagabend wäre jedoch alles andere als eine Neuansetzung eine dicke Überraschung.
