Abgebrochenes Bezirksligaspiel
: Sportgericht hat entschieden – so wird Gruol/Erlaheim gegen Bubsheim gewertet

Für die am 2. November wegen einer Verletzung des Schiedsrichters abgebrochene Partie steht nun eine Wertung fest.
Von
Pascal Kopf
Oberndorf
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Jochen Gihr und die SGM Gruol/Erlaheim lagen zum Zeitpunkt des Abbruchs 1:0 in Führung.

Kara

1:0 hatte die SGM Gruol/Erlaheim in der Partie gegen den SV Bubsheim geführt, dann verletzte sich der eingeteilte Schiedsrichter schwer an der Hand und konnte nicht weiterpfeifen.

Ein geeigneter und neutraler Schiedsrichter war vor Ort, die Gäste wollten aber nicht mehr weiterspielen. Der Fall ging vor das Sportgericht, welches nun entschieden hat: So wird die Partie mit 3:0 für die SGM gewertet.

Nicht nachvollziehbar

Dietbert Spadinger, Vorsitzender des Sportgerichts Schwarzwald/Zollern, erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Es war für uns nicht nachvollziehbar, wieso Bubsheim nicht weiterspielen wollte. In der Spielordnung ist geregelt, wie verfahren wird, wenn ein Schiedsrichter vor dem Spiel nicht auftaucht. Analog dazu haben wir die Situation nun bewertet.“

Daher entschied man sich für eine Wertung zugunsten der Hausherren. Bubsheim hatte im übrigen auch keine Stellungnahme abgegeben. Ein Einspruch wäre aber noch möglich.

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