Nach über einem Jahr
: Brücke Ehner-Fahrnau kurz vorm Ziel

Die Wiesenbrücke Ehner-Fahrnau dürfte aufs Wochenende hin wieder geöffnet werden. Der direkte Rad- und Fußweg zwischen Hausen und Schopfheim wäre dann endlich wieder frei.
Von
Anja Bertsch
Schopfheim
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„Durchfahrt verboten“ hieß es über ein Jahr lang an der Brücke Ehner-Fahrnau.

Bertsch

Das stellte der Technische Beigeordnete Thomas Schmitz in der Gemeinderatssitzung am Dienstag auf Nachfrage von Stadtrat Thomas Kuri (CDU) in Aussicht. Demnach stand am Mittwoch die abschließende Prüfung auf der Agenda, „Ende der Woche“ könne man dann die Verkehrsfreigabe vornehmen, sofern nicht noch unerwartete Probleme auftreten, erklärte Schmitz.

Neue Breitbandbaustelle - ausgerechnet jetzt

Zu hoffen bleibt, dass sich nicht die Breitband-Baugrube zu einem ebensolchen „unerwarteten Problem“ auswächst, die just jetzt, wenige Tag vor der geplanten Brückenöffnung, auf der jenseits der Brücke in Richtung Entegast neu ausgehoben wurde.

Um die Anbindung von der Brücke auf den Radweg auf Fahrnauer/Schopfheimer Seite künftig etwas geschmeidiger zu gestalten, will die Stadt unter Umständen einen kleinen Teil (16 Quadratmeter) eines angrenzenden Grundstücks erwerben, bestätigte Schmitz auf eine weitere Anfrage von Kuri. Bisher stoßen die beiden Verbindungen im rechten Winkel aufeinander - ein gewisses Unfallpotential.

Diese Gegebenheiten und die aktuelle Lösungssuche habe freilich nichts mit einem „planerischen Defizit“ zu tun, das Kuri in seiner Anfrage hatte anklingen lassen. Viel mehr sei es ein „Nacharbeiten“ einer ungünstigen Situation, die vor Zeiten schon durch den Bebauungsplan geschaffen wurde. Durch die neue Brückenkonstruktion werde die Stelle „nicht schmaler oder gefährlicher als vorher“, durch den Kauf ließe sich die Situation aber womöglich entzerren, so die Botschaft.

Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer

Allerdings stehe man hier noch in Verhandlungen mit dem Grundstückbesitzer, ergänzte Bürgermeister Dirk Harscher an dieser Stelle: „Die Stadt kann natürlich nur entsprechend dem Bodenrichtwert zahlen“. Man müsse sehen, ob es auf dieser Grundlage eine Einigung gebe.