Regelung in Villingen-Schwenningen
: So regelt VS die Wahlplakate

Was darf in den öffentlichen Raum – und was nicht? Das wird unter anderem in der Sondernutzungssatzung geregelt. Die soll jetzt für VS in Teilen überarbeitet werden.
Von
Daniela Schneider
Oberndorf
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Wie soll in VS in Wahlkampfzeiten plakatiert werden? Das wurde jetzt im zuständigen Ratsausschuss diskutiert. (Archivfoto)

Mareike Kratt

Hand aufs Herz: Wissen Sie, was ein Sandwich-Plakat ist? Oder worum es sich genau bei Wahlsichtwerbung handelt? In der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses des Gemeinderats konnte man unter anderem genau das lernen. Es ging nämlich um die städtische Sondernutzungssatzung.

Hinter diesem nicht gerade Spannung pur verheißenden Begriff verbergen sich bei näherer Betrachtung tatsächlich ganz schön viele Antworten auf alltägliche Fragen des Lebens in der Stadt – etwa, ob ein Café Tische vor die Tür stellen darf, wie groß ein Werbeschild sein darf oder wo Wahlplakate hängen können. Kurz gesagt: Es geht darum, wie der öffentliche Raum genutzt wird – und unter welchen Bedingungen.

In Villingen-Schwenningen soll die Sondernutzungssatzung gerade geändert werden. Vorausgegangen war dem unter anderem ein Antrag der AfD-Fraktion. Die forderte, Wahlplakate künftig nur noch an zentral aufgestellten Tafeln zuzulassen. Die Stadtverwaltung sprach sich dagegen aus – und schlägt stattdessen gezielte Änderungen an einzelnen Paragrafen vor.

AfD: Wahlplakate „bringen nichts“

Bevor Parteien ihre Wahlkampfplakate anbringen dürfen, benötigen sie eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde. Das Reglement hierfür steht in der städtischen Sondernutzungssatzung. Liegt die Genehmigung vor, kann man loslegen und die Plakate anbringen – je nachdem, wo es dafür noch Platz gibt und ob es an der entsprechenden Stelle erlaubt ist und die erlaubte Plakat-Anzahl eingehalten wird.

Die AfD-Fraktion hatte nun im vergangenen Herbst allerdings beantragt, diese bisherige freie Plakatierung durch zentrale städtische Plakatständer zu ersetzen, ähnlich wie es zum Beispiel in Baden-Baden gemacht wird. Bislang gilt: In Wahlkampfzeiten dürfen in Villingen 100, in Schwenningen 100 und in den Ortsteilen zusammen 100 Plakate der jeweiligen Parteien, Gruppierungen oder Einzelbewerber aufgehängt werden; eine Beschränkung etwa auf explizit bestimmte Standorte gibt es dabei jeweils nicht.

Die AfD würde das gerne ändern, und Martin Rothweiler begründete für seine Fraktion noch einmal, warum sie unter anderem ihren Antrag vorgelegt hatte: „Plakatwerbung ist für die Katz’“, verkündete er seine Sicht der Dinge. Diese habe „null Wirkung“ und auch seine Partei nutze sie lediglich aus „Gruppenzwang“. Es sei einfach an der Zeit, „zu überlegen, ob man das nicht ein bisschen durchbricht“. Würde man das Plakatieren auf die Tafeln begrenzen, könne man auch etwas für die Umwelt tun, indem zum Beispiel Müll reduziert werde, gab er zu bedenken.

Weniger Sichtbarkeit wäre das Problem

Ralf Glück, Leiter des zuständigen Bürgeramts, erläuterte in der Ausschusssitzung nun, warum die Verwaltung den Vorschlag der AfD unterm Strich aber dennoch nicht für sinnvoll hält. Zwar habe er einige Vorteile, räumte Glück ein: weniger visuelle Überfrachtung, ordentlicheres Stadtbild, leichtere Kontrolle und Entsorgung, mehr Vergleichbarkeit der Wahlplakate. Aber man reduziere damit auch die Sichtbarkeit durch weniger Standorte, sorge für eine mögliche Dominanz einzelner großer Tafeln und auch die Standortsuche könnte problematisch sein, befürchtet er. Außerdem wär’s teurer für die Stadtverwaltung, schließlich müssten die Wände ja auch auf- und abgebaut werden.

Oskar Hahn (Grüne) brachte unterdessen ins Gespräch, dass die Verwaltung doch bei Gelegenheit einfach in der Sache mal bei den Ortsvereinen und Stadtverbänden der Parteien nachfragen solle, wie diese einschätzen, ob man Wahlplakate wie bislang überhaupt braucht und will.

Hart umkämpfter Markt

Dass es in Sachen Wahlplakate mitunter ein regelrechtes Hauen und Stechen zu geben scheint, wurde aus den Schilderungen Glücks aus dem Alltag in Wahlkampfzeiten deutlich: Er sprach hier von einem „umkämpften Markt”, teilweise zeigten sich die Parteien da auch gegenseitig an – etwa, wenn es um die Überschreitung der erlaubten Höchstanzahl gehe. „Der Kommunale Ordnungsdienst hat tagelang nichts anderes gemacht als Plakate zu zählen, das hat uns einen erheblichen Aufwand verursacht”, berichtete er aus dem jüngsten Wahlkampf. Grundsätzlich gebe es einen harten Wettbewerb um die Standorte der Plakate. Martin Rothweiler (AfD) und Oskar Hahn (Grüne) berichteten derweil, wie ihre Ortsverbände mit Vandalismus zu kämpfen haben – nahezu täglich werden in Wahlkampfzeiten demnach Plakate heruntergerissen oder anderweitig demoliert.

Einzeln oder doppelt?

Auch die Fraktion der Freien Wähler hatte in Sachen Wahlplakate übrigens einen Antrag gestellt. Ihr ging es dabei um Plakate, die vorder- und rückseitig mit demselben Motiv genutzt werden, zum Beispiel an beiden Seiten von Straßenlaternenmasten, quasi rückwärtig aneinandergeklemmt – hier wären wir dann also bei den oben erwähnten „Sandwich-Plakaten“. Diese „doppelten“ Plakate, so dachten sich die Freien Wähler, sollen künftig als ein Plakat zählen und nicht wie bisher als zwei. Das spielt deswegen eine Rolle, weil die Parteien nur eine begrenzte Zahl von Plakaten in der Stadt anbringen dürfen. In VS sind es wie beschrieben 300 pro Partei oder Gruppe pro Wahl oder Abstimmung.

Im Bürgeramt ist man gegen diesen Freie-Wähler-Vorschlag. Begründung: Dadurch würde man eine mögliche Verdopplung der Plakatanzahl erlauben – was man nicht wolle. Amtsleiter Glück begründete das so: „Wir haben das als nicht förderlich für das Stadtbild angesehen.“

Letztlich zogen die Freien Wähler ihren Antrag zurück – zwar überhaupt nicht vollends überzeugt von dieser Argumentation, aber dennoch gewillt, nicht allzu viel Energie auf das Thema zu verwenden.

Gemeinderat entscheidet

Dass sich über all diese und weitere Fragen in diesem Zusammenhang lange und ausgiebig sinnieren lässt, zeigte sich im Verwaltungs- und Kulturausschuss deutlich. Am Ende der längeren Debatte fasste dieser dann allerdings einstimmig den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat zur Satzungsänderung, und zwar so, wie sie die Verwaltung vorschlägt. Der Gemeinderat wird nun am Mittwoch, 2. Juli, in seiner Sitzung das letzte Wort in der Sache haben.

Satzungsänderung

Turnus
Zuletzt wurde die Satzung 2022 überarbeitet, und im zuständigen Bürgeramt sieht man jetzt die Zeit gekommen, sie erneut anzupassen.

Weitere Änderungsvorschläge
Die Verwaltung schlägt vor, Werbeaktionen durch Anlieger in Fußgängerzonen nicht nur zweimal im Jahr, wie bisher, zuzulassen, sondern künftig viermal. Verkaufseinrichtungen wie zum Beispiel Kassen sind bislang auf Warenauslagenflächen nicht erlaubt, das soll sich jetzt ändern. Das soll auch für klimafreundliche Heizstrahler im Außenbereich von Gastronomien gelten. Explizit genannt werden hier kurzwellige Infrarotstrahler ohne Lufterwärmung.

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