Mögliche Kindeswohlgefährdung: Nach Verdacht in Mönchweiler – was bewirkt eine Meldung beim Jugendamt?

Die Schwächsten in der Gesellschaft an die Hand nehmen, diese Aufgabe hat das Jugendamt. Weil seine Arbeit jedoch in der absoluten Tabuzone geschieht, sind Hinweisgeber oft unsicher: „Wird meine Meldung ans Jugendamt über eine mögliche Kindeswohlgefährdung überhaupt gehört?“
dpa- Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden geprüft, Rückmeldungen sind aus Datenschutzgründen tabu.
- Zwei Männer meldeten in Mönchweiler einen nächtlichen Vorfall mit Säugling und Schulkind.
- Jugendamt erstellt bei Anhaltspunkten ein Schutzkonzept – stets nach dem Vier-Augen-Prinzip.
- Inobhutnahme gilt als letztes Mittel, vorrangig sind mildere Maßnahmen und Kooperation der Eltern.
- Bei Scheitern der Hilfen entscheidet das Gericht über Eingriffe in die elterliche Sorge.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zwei junge Männer hatten „so ein ungutes Bauchgefühl“, als sie einen Mann und eine Frau mitten in der Nacht mit einem Säugling im Kinderwagen und einem Schulkind samt Schulranzen beim ungewöhnlichen nächtlichen Spaziergang zur Wassertretstelle in Mönchweiler beobachteten. Sie riefen die Polizei und erstatteten auch Meldung ans Jugendamt.
Aber ob das überhaupt etwas bringt? Zahlreiche Leser meldeten sich nach unserer Berichterstattung über die mutmaßliche Kindeswohlgefährdung und stellten ähnliche Fragen. Wie verhält man sich richtig? Und verhallt eine Meldung ans Jugendamt in solchen Fällen womöglich im Nichts angesichts dessen, dass von dort keinerlei Rückmeldung kommt?
Wir sprachen mit Heike Rau, der Leiterin der Kreisjugendamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis. Und ja, auch sie schüttelt, angesprochen auf den in Mönchweiler beobachteten Fall, zunächst einmal den Kopf: „Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft möglich.“

Heike Rau ist seit Januar die neue Leiterin des Jugendamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis.
LandratsamtDoch eines sagt Heike Rau ebenso klipp und klar: Die beiden jungen Männer hätten an diesem Mittwochabend „alles richtig gemacht“. Meldungen ans Jugendamt seien in solchen Fällen das absolut richtige Mittel der Wahl: „Wir müssen solchen Meldungen nachgehen“, erklärt sie. Und sie sagt auch, wie wichtig das ist: Manchmal, macht Heike Rau deutlich, fehle genau dieser eine, kleine Hinweis, dass das Jugendamt überhaupt tätig werden kann.
Stumm, aber tätig
Eine Rückmeldung dürfen jene, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hinweisen, vom Jugendamt jedoch nicht erwarten: „Das dürfen wir gar nicht“, stellt Heike Rau klar. Dennoch sei eine solche Meldung nie umsonst. Sie werde gehört und in der Regel werde auch reagiert. Konkret heißt das: Die Mitarbeiter verschaffen sich in solchen Fällen ein eigenes Bild zur Gefährdungssituation und erstellen ein Schutzkonzept, „wenn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde“.

Das Jugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen – hier laufen die Fäden in Sachen Kinderschutz zusammen.
Cornelia SpitzWichtig: Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Mindestens zwei Kollegen erarbeiten ein solches Konzept. Eine Inobhutnahme, das wird im Gespräch mit Heike Rau schnell klar, ist eigentlich nicht die Lösung und in der Regel das letzte Mittel, zu dem man greifen möchte. „Das Kind liebt in der Regel seine Eltern, egal was war“, stellt sie klar, „es kennt nur diese und kann nicht sehen, dass die eigenen Umstände nicht ‚normal‘ sind.“ Und die Amtsleiterin macht auch deutlich, wie groß der Schock sein kann, wenn das Kind plötzlich aus seiner Familie herausgerissen werde – auch wenn es letztlich zu seinem Wohl sei.
Immer das mildere Mittel
Per Gesetz gilt ein einfacher Grundsatz: immer das mildere Mittel. Ausgenommen seien natürlich Fälle mit akutem Handlungsbedarf, zum Beispiel bei ziemlich wahrscheinlichem sexuellem Missbrauch. Ein milderes Mittel kann auch sein, dass der „gesunde und kooperierende Elternteil die Sicherheit des Kindes herstellen muss“. Wie das konkret aussehen kann, schildert die Jugendamtsleiterin im Gespräch: „Beispielsweise, indem der gefährdende Elternteil aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder die gefährdete Person in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht wird.“
Auch ambulante Hilfen gibt es – Beratungsstellen und Mutter-Kind-Einrichtungen etwa. Aber: In solchen Fällen müssen die Eltern mitspielen und in der Lage sein, ihr Verhalten zu ändern. „Das ist immer eine Gratwanderung“, weiß Heike Rau. Auf der einen Seite das Elternrecht, auf der anderen das Kindeswohl. Zudem muss ausgeschlossen sein, dass die Eltern nur so tun, als ob sie kooperieren. Um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, ist in jedem Fall ein Beschluss des Familiengerichts nötig. Und immer wieder gebe es hier unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Gericht und dem Jugendamt, welcher Weg der richtige ist.
Kinderschutz geht alle an
Doch was, wenn alle diese Bemühungen scheitern und das Schutzkonzept nicht greift? Das Jugendamt sei aufgefordert, dies zu überprüfen, sagt Heike Rau. Alle beteiligten Fachkräfte meldeten daher ihre Beobachtungen – sollte dann feststehen, dass sich die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nicht reduzieren oder gar verschlechtern, müsse das Jugendamt entscheiden, ob ein Eingriff in das Elternrecht vorgenommen werden muss: Das kann dann eine Inobhutnahme sein oder ein Antrag bei Gericht. „Gegen den Willen der Eltern darf das Jugendamt nur per Gerichtsbeschluss auf Dauer ein Kind in Obhut behalten. Somit prüft immer eine zweite Instanz, ob der Eingriff in die elterliche Sorge richtig ist“, erläutert Heike Rau.
Viele Paragrafen und Regeln also, die bei Laien häufig für Verdruss und Unsicherheit sorgen. Doch für Heike Rau steht fest, auch wenn per Gesetz primär Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet sind: „In Sachen Kinderschutz sind alle Menschen aufgefordert, hinzuschauen“ – und gegebenenfalls auch Meldung zu erstatten, so wie die beiden jungen Männer in Mönchweiler das taten.

