Gerüstet für Angriffe?: So viele Schutzräume gibt es in VS

Wasser und haltbare Lebensmittel für den Notfall. (Symbolfoto)
© norikko – stock.adobe.comSeit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist nicht nur das Thema Landesverteidigung dringlicher geworden, sondern auch der Bevölkerungsschutz für den Fall der Fälle.
Das Problem: In der Vergangenheit sind bestehende Kapazitäten beispielsweise bei Schutzbunkern bundesweit abgebaut worden. Der Angriffs- und Verteidigungsfall schien nicht mehr als realistisches Szenario. Die Einschätzung ist jetzt eine andere. Erst kürzlich hat Ralph Tiesler, Chef des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), laut Medienberichten wegen wachsender Konflikte in Europa den Ausbau in diesem Bereich in Aussicht gestellt.
Wie sieht es in Villingen-Schwenningen aus? Die Stadt verfügte ursprünglich über vier Schutzräume. Drei davon befanden sich in Villingen: im Benediktinerring, in der Rietgasse und beim „Glunkenhaus“, einer in Schwenningen in der Jakob-Kienzle-Straße. Das teilte die Stadt auf Anfrage mit. „Die Unterhaltung dieser Schutzräume oblag der Stadt, wobei die Mittel zur Bewirtschaftung vom Bund bereitgestellt worden sind“, so Patrick Ganter von der Pressestelle. Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Zivilschutz liege beim Bund und ergebe sich aus dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes.
Ende der 1990er-Jahre habe der Bund entschieden, dass einer grundsätzlichen Entpflichtung solcher Schutzräume nichts entgegenstehe, da die Gefährdungslage zum damaligen Zeitpunkt eine entsprechende Einschätzung erlaubte. In diesem Zuge wurden die Schutzräumlichkeiten in der Stadt teilweise entpflichtet, so dass Stand heute noch zwei Schutzräume bestehen: Benediktinerring und „Romäus“ (Rietgasse).
Nur noch zwei Schutzräume – in Villingen
Beide Schutzräume sind nach Angabe der Stadt allerdings „anlagentechnisch nicht mehr als solche zu verwenden“. Der Bund habe zwar zwischenzeitlich festgelegt, dass eine Entpflichtung von Schutzräumen nicht mehr zulässig ist, jedoch keine Konzepte zur Wiederherstellung entsprechender Anlagen erlassen. Genauso wenig gebe es zurzeit eine Vorgabe, „welche technischen und baulichen Voraussetzungen hierfür zu gelten haben“.
Die aktuelle politische Situation lasse eine Notwendigkeit von Schutzräumen durchaus sinnhaft erscheinen, heißt es seitens der Stadt weiter. „Ohne ein entsprechendes Konzept seitens des Bundes, vor allem im Hinblick auf technische und bauliche Voraussetzungen sowie finanzielle Mittelbereitstellung, lässt sich für die Stadtverwaltung jedoch keine Handlungsgrundlage ableiten.“
Warten auf den Bund
Beide genannte Schutzräumlichkeiten in Villingen sind in eigentlich Tiefgaragen, die über entsprechende bauliche und technische Zusatzausstattungen verfügen (unter anderem Lüftungsanlagen, Tor, Notstromaggregat). „Was davon noch funktionstüchtig ist, ist Stand heute nicht geklärt. Hierfür müsste eine entsprechende Prüfung erfolgen.“
In Baden-Württemberg gab es zu Zeiten des Kalten Krieges laut des Landesinnenministeriums 547 öffentliche Schutzräume mit mehr als 400 000 Plätzen. Übrig blieben 220 Schutzräume mit rund 176 000 Plätzen. Keiner ist nutzbar. Damit hier schneller wieder Kapazitäten hochgefahren werden, schlägt der Chef des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor, „Tunnel, U-Bahnhöfe, Tiefgaragen und Keller öffentlicher Gebäude zu Schutzräumen zu ertüchtigen“.
Wie sich Bürger allgemein auf Notfallsituationen besser vorbereiten können, ist auf der Internetseite des BBK unter www.bbk.bund.de zusammengefasst. Die Tipps reichen über den Inhalt einer Hausapotheke über die Bevorratung von Lebensmitteln und Getränken bis hin zum Zugang zu Informationen und Warnmeldungen beispielsweise bei einem großflächigen Stromausfall wie kürzlich in Spanien. Da entwickelte sich übrigens ein Kurbelradio zum Verkaufsschlager.
Hintergrund
Das ist geplant:
Gemeinsam beabsichtigten Bund und Länder laut Landesinnenministerium, die folgenden Eckpunkte auszuarbeiten: Eine möglichst systematische Erfassung von öffentlichen Gebäuden und privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsorte genutzt werden könnten. Dazu zählten etwa Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume. Zudem solle ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis erstellt werden, das Bürgerinnen und Bürgern ermögliche, über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte über das Handy zu ermitteln. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten zur flächendeckenden Schaffung von Räumen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Kellern selbst schützen könnten, mitgedacht werden, auch bei öffentlichen Neubauten.
