Geisel erleidet Martyrium in VS
: Entführt, misshandelt, vergewaltigt

Eine junge Frau aus Aldingen wird als Geisel in Villingen-Schwenningen festgehalten. Vor Gericht muss sich ein 36-Jähriger verantworten. Die Vorwürfe im Gerichtsprozess in Konstanz wiegen schwer.
Von
Cornelia Spitz
Villingen-Schwenningen/Schwarzwald-Baar-Kreis
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Übergriff in der Wohnung der Ex–Freundin: Das Opfer musste sich nach der Vergewaltigung einer Operation unterziehen. Der geständige Täter steht in Frankfurt (Oder) vor Gericht. (Symbolbild)

Übergriff in der Wohnung des Ex-Freundes: Eine junge Frau soll in der Doppelstadt ein regelrechtes Martyrium erlitten haben. (Symbolfoto)

Fabian Sommer/dpa
  • In Villingen-Schwenningen soll eine Frau als Geisel festgehalten und misshandelt worden sein.
  • Angeklagt ist ein 36-Jähriger, der laut Anklage früher mit der Frau in Beziehung war.
  • Er soll sie mit zwei Begleitern in Aldingen entführt und in seine Wohnung verschleppt haben.
  • Nachbarn alarmierten die Polizei, die Frau wurde in Villingen-Schwenningen befreit.
  • Vorwurf der Staatsanwaltschaft: stundenlange Misshandlung, Todesdrohungen und Vergewaltigung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Dieser Tag im März wird sich für immer in ihr Gedächtnis eingebrannt haben: Eine junge Frau aus Aldingen im Landkreis Tuttlingen soll Entführungsopfer und Geisel geworden sein.

Es klingt unglaublich: Mit zwei Begleitern soll der Mann mit moldauischer und rumänischer Nationalität die Frau zunächst aus ihrer Wohnung in Aldingen entführt haben. Das Ziel: seine Wohnung in Villingen-Schwenningen. Dort soll die Frau in der Folge ein wahres Martyrium erlitten haben.

Der Fall steht nun zur Verhandlung vor dem Landgericht in Konstanz an und dürfte einige brisante Details ans Licht bringen.

ARCHIV - Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht am 15.07.2014 in einem Raum des Landgerichtes Duisburg neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Auf den Richterbänken in Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch verboten. Das hat das NRW-Justizministerium klargestellt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte das Kopftuch Ende Juni zumindest für dortige Rechtsreferendarinnen erlaubt. Ein Sprecher des Düsseldorfer Ministeriums sagte jedoch auf dpa-Anfrage: «Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig und dürfte eine Einzelfallentscheidung bleiben.» Foto: Volker Hartmann/dpa (zu dpa: «Kein Kopftuch auf Richterbänken in NRW » vom 19.07.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Vor Justitia muss sich nun auch ein mutmaßlicher Geiselnehmer verantworten.

dpa

Der 36-jährige Angeklagte ist nicht irgendwer. Er soll mit der Frau, so heißt es in der Anklageschrift,  früher einmal eine Beziehung  gehabt haben. Doch aus der Liaison wurde offenbar eine Täter-Opfer-Beziehung, die ihresgleichen sucht.

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Stundenlang in seiner Gewalt

Der Mann soll die Frau gemeinsam mit zwei Begleitern in ihrer Wohnung in Aldingen aufgesucht  haben. Die heute 34-Jährige wurde offenbar so auffällig in ein Fahrzeug gezerrt, dass ein Nachbar die Szene beobachten und richtig einordnen konnte. Er und seine Mutter hätten sich daraufhin große Sorgen um die Frau gemacht und mehrfach versucht, das Entführungsopfer zu erreichen, war auf Anfrage unserer Redaktion zum Tathergang zu erfahren. Als sie die Frau auch am Folgetag nicht hätten erreichen können, hätten sie die Polizei verständigt. Die Polizei habe die Geisel schließlich befreien können.

Gefunden wurde das Entführungsopfer in Villingen-Schwenningen. Der nun Angeklagte habe sein Opfer in seine eigene Wohnung verschleppt und dort stundenlang in seiner Gewalt gehabt.

Was hinter verschlossenen Türen laut Staatsanwaltschaft geschehen sein soll, ist schwer verdaulich: Über Stunden hinweg habe er sie zunächst körperlich misshandelt, erniedrigt und mit dem Tod bedroht. Schließlich habe er seine Geisel vergewaltigt.

Prozessbeginn in Konstanz

Für all das soll er sich nun vor Justitia verantworten müssen. Die beiden Komplizen des Mannes werden, so Pressesprecherin Mirja Poenig vom Landgericht Konstanz, in einem gesonderten Ermittlungsverfahren beschuldigt.

Der Prozess vor dem Landgericht in Konstanz beginnt am 4. August. Er soll sich über zwei Prozesstage erstrecken, in deren Verlauf fünf Zeugen gehört werden sollen.