Flüchtlingsarbeit in Schwenningen
: Aufgeben ist für AK Asyl keine Option

Der Arbeitskreis Asyl Schwenningen setzte sich mit der Frage auseinander, wohin seine Reise in Zukunft geht. Rasch war er sich einig, dass eine Aufgabe die allerletzte Option darstellt.
Von
Rainer Bombardi
Villingen-Schwenningen
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Quo vadis AK Asyl? Werner Hoos (von links), Reinhold Hummel, Andrea Thies und Elke Armbruster sinnieren über Möglichkeiten für den Fall eines Förderstopps.

Quo vadis AK Asyl? Werner Hoos (von links), Reinhold Hummel, Andrea Thies und Elke Armbruster sinnieren über Möglichkeiten für den Fall eines Förderstopps.

Rainer Bombardi
  • AK Asyl Schwenningen will weitermachen, Aufgabe gilt als letzte Option.
  • Zwei Stellen laufen zum 31. Dezember 2026 aus, Landeskirche beendet Verträge.
  • Bundesförderprogramm beantragt: zweistufig, greift für beide oder keine Stellen.
  • Diakonie plus sicherte Beschäftigung bis 31. März 2027 – danach endet Förderung.
  • Ehrenamt braucht Koordination; Schulungen zum Schutzkonzept und Führungszeugnis nötig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ausgelöst hatte die Diskussion Co-Leiter Reinhold Hummel, der über die zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Arbeitsverträge von Projektleiterin Kirchliche Flüchtlingsarbeit, Andrea Thies, und Sara Löhe, Bereichsleiterin „Integration vor Ort – Starke Frauen durch Empowerment“, informierte.

Die Diakonie Schwarzwald-Baar als bisheriger Arbeitgeber sieht keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, da in der württembergischen Landeskirche die Verträge aller Stellen dieser Art zum Jahresende auslaufen.

Geschäftsführerin Elke Armbruster vom Diakonischen Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis ließ in den letzten Monaten nicht locker und erkundigte sich an diversen Stellen nach möglichen Fördergeldern. Doch weder der Landkreis noch die Kommunen sahen eine Chance auf eine weitere Finanzierung.  Auch andere haben ihre Antragsprotale gestoppt.

Hoffnung macht letztendlich ein Bundesförderprogramm, auf das Armbruster nach langer Recherche stieß. „Der Antrag auf eine Förderung ab dem 1. Januar 2027 durchläuft ein zweistufiges Verfahren und greift entweder für beide oder gar keine der beiden Stellen. Im Falle eines positiven Bescheids ist die Finanzierung auf die kommenden drei Jahre limitiert“, erläuterte Armbruster. Ausstehend ist derzeit noch eine Rückmeldung auf den Antrag.

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Und nach dem 31. März?

Reinhold Hummel ist es in Gesprächen mit der Diakonie plus gelungen, die Weiterbeschäftigung der beiden fest angestellten Mitarbeiterinnen bis zum 31. März 2027 zu sichern. Doch danach wird sich auch diese Einrichtung aus der Förderung zurückziehen. „Wir hoffen auf einen positiven Förderbescheid vom Bund. Wir haben in unserem Antrag auf Nachhaltigkeit Wert gelegt und sind uns bewusst, dass es keine reinen Förderungen mehr gibt“, berichtete er hinsichtlich einer Förderung von gestiegenen Anforderungen und deutlich engeren Zugängen.

Doch aufzugeben ist keine Option. Die Motivation, weiterzumachen, war bei allen Anwesenden hoch. Doch um die Aktivitäten des AK Asyl rein ehrenamtlich weiterführen zu können, würde es einen Koordinator benötigen. Es hinge davon ab, wie viel Zeit ehrenamtlich aufgebracht werden kann, Projekte fortzuführen.

Erfolgreiche Projekte

Unzweifelhaft ist der Erfolg der aktuell laufenden Projekte wie der Schreibstube, der Deutsch-Sprachkurse, des Frauen- oder des interkulturellen Projekts unbestritten. „Wir müssten über Bedingungen, Erwartungen, Ideen und Ansprechpartner diskutieren. Zudem sollten wir uns festlegen, welche der bestehenden Projekte wir in einem ersten Schritt unbedingt fortführen wollen und müssen“, ergänzte Hummel.

Hummel informierte über die neuen Regelungen, die von allen Ehrenamtlichen den Nachweis erfordern, für ihre Tätigkeiten im Ehrenamt geeignet zu sein. Die evangelische Kirche ist wie alle Institutionen verpflichtet, die Nachweise zu erbringen, dass ihre Ehrenamtlichen an einer Schulung zum Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erfolgreich teilgenommen haben. Der Aufwand ist gering. In Kombination mit einem Führungszeugnis können in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen ihr Amt weiterhin ungehindert ausüben.

Der Ausschluss droht indes allen, die sich weigern, im Sinne der Prävention an einer derartigen Schulung teilzunehmen. „Wir wissen alle, dass eine Schulung einen Missbrauch nicht verhindert“, bezeichnete Armbruster die Achtsamkeit und die gegenseitigen Hilfestellungen füreinander als einen Mehrwert. „Die Schulung bietet auch den Ehrenamtlichen einen Schutz“, fügte sie hinzu. Die nächsten Schulungstermine finden am 19. Oktober und 9. November statt. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich, Info: Telefon 07720/301321, E-Mail: gemeindebuero.schwenningen@elk-wue.de.