An der Neckarstraße: Prächtiger Baum steht nicht mehr

Dieser Baum auf einem Grundstück an der Neckarstraße ist inzwischen gefällt.
Armin Schott„Meiner Gemeinderatskollegin Ulrike Salat und mir ist vor Kurzem aufgefallen, dass der stadtbildprägende Baum dort weg ist“, berichtete Grünen-Stadtrat Armin Schott auf Anfrage. Und von Bürgermeister Detlev Bührer wollte er in der Sitzung wissen, ob es nicht möglich gewesen sei, mit den Bauherren entweder den Erhalt des Baumes zu vereinbaren oder die Pflanzung eines Ersatzbaumes.
Lange Jahre hatte die Stadt Villingen-Schwenningen eine Baumschutzsatzung, die dann aber auf Antrag aus Reihen des Gemeinderates abgeschafft wurde. Damit muss mit der Kommune nicht mehr abgestimmt werden, ob auf einem privaten Grundstück ein Baum gefällt werden darf. Aus seiner Zeit zuletzt beim Stadtentwicklungsamt und hier auch für die Schaffung neuer Grünflächen zuständig, sagt er im Gespräch mit der Redaktion: „95 Prozent der Bäume durften dann auch gefällt werden“.
Braucht es eine Baumschutzsatzung?
Die Hürde, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens einen bestehenden Baum zu schützen, sei ungleich höher. „Das geht nur, wenn ein Baum als stadtbildprägend eingeordnet ist.“ Der offenbar im Zuge von Bauarbeiten auf dem Grundstück entfernte Baum, ist laut Schott für seine Fraktion Anlass, eine Vorstoß zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung in Betracht zu ziehen. In der Sitzung des Ausschusses hatte sich Dietmar Wildi (CDU) auch in diese Richtung geäußert.
