Zwei Raucherbereiche: Außerhalb sind Zigaretten und Co. am St. Georgener Klosterweiher tabu

Der St. Georgener Klosterweiher lädt zum Schwimmen ein. Im Naturfreibad gilt nun ein Rauchverbot. (Archivfoto)
Helen MoserDas Rauchen ist im Naturfreibad Klosterweiher nicht mehr flächendeckend erlaubt. Das teilt die St. Georgener Stadtverwaltung mit.
Grund für die Regelung seien die Vorgaben des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg, welche ab 1. Juni gelten. Die Maßnahmen am Klosterweiher treten schon früher in Kraft – sie greifen ab sofort, erklärt die Stadtverwaltung.
Ziel sei der Schutz aller Badegäste vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens, heißt es zu den Hintergründen. Künftig gilt auf dem gesamten Gelände des Klosterweihers ein Rauchverbot entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft insbesondere Zigaretten, Zigarren, Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Vapes sowie vergleichbare Produkte.
Nur noch in Raucherbereichen
Das Rauchen ist dann ausschließlich in den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. Derzeit gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung zwei definierte Raucherbereiche: einer am oberen Rand der Liegewiese unweit des Umkleidehäuschens, der andere im westlichen Bereich des Naturfreibad-Areals. Die neuen Regelungen werden nach Angaben der Stadtverwaltung durch Hinweisschilder am Eingang sowie durch die Kennzeichnung der Raucherbereiche auf dem Gelände kenntlich gemacht.
Mitarbeiter des Klosterweihers stehen den Badegästen bei Fragen zur Verfügung, erklärt die Stadtverwaltung. Und appelliert: „Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.“
