Brandgefahr im Wald: Feuer, Rauchen, Glasmüll - diese Regeln gelten jetzt rund um St. Georgen

Wer nicht Acht gibt, kann schnell für einen Waldbrand sorgen. Die Stadt St. Georgen klärt über die Regeln auf. (Symbolfoto)
Manuel Genolet/dpa- Hohe Waldbrandgefahr rund um St. Georgen – der Index liegt bei Stufe vier von fünf.
- Es bleibt warm und eher trocken, kurze Regengüsse senken das Risiko voraussichtlich nicht.
- Im Wald gilt absolutes Feuerverbot: Auch Grillen an offiziellen Stellen ist untersagt.
- Rauchverbot im Wald von 1. März bis 31. Oktober. Zigaretten nicht wegwerfen.
- Nur auf befestigten Flächen parken, Glas und Müll vermeiden, bei Rauch 112 mit Standort anrufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
An heißen Sommertagen ist er für viele ein willkommener Rückzugsort – und gleichzeitig in großer Gefahr: der Wald. Durch trockene und warme Tage ist die Waldbrandgefahr in und um St. Georgen aktuell wieder besonders hoch. Die Stadtverwaltung St. Georgen bittet in einer Mitteilung „um äußerste Vorsicht“.
Aktuell, begründet die Stadtverwaltung, liege der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdiensts bei Stufe vier von fünf. Und: „Voraussichtlich steigt er in den kommenden Tagen noch.“
Denn es soll weiterhin warm und eher trocken bleiben – allenfalls ist in den kommenden Tagen von kurzen Regengüssen auszugehen. Diese reichen oftmals nicht aus, um den Boden mit so viel Feuchtigkeit zu tränken, dass das Waldbrandrisiko wieder sinkt.
Richtiges Verhalten im Wald
Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle, sich umsichtig zu verhalten. Und das geht so: Im Wald besteht derzeit ein absolutes Feuerverbot. Das gilt für sämtliche Feuerquellen. Ferner ist auch das Grillen an offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen verboten. „Denn nur ein Funke kann dann ausreichen, dass es zu einem Brand kommt“, mahnt die Stadtverwaltung zur Vorsicht.
Auch daheim sollte man ein Grillfeuer nie unbeaufsichtigt lassen. Wer zu Hause grillt, muss auf den Funkenflug achten und sicherstellen, dass die Glut vollständig erkaltet ist, bevor sie entsorgt oder die Grillstelle verlassen wird.
Grundsätzlich gilt von 1. März bis 31. Oktober darüber hinaus ein Rauchverbot im Wald: In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strengstens verboten. Die Stadtverwaltung mahnt: „Zigarettenreste dürfen niemals achtlos in die Natur oder aus dem Autofenster geworfen werden.“
Müll kann im Wald doppelt schaden
Vorsicht ist auch beim Parken angesagt: Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Denn heiße Fahrzeugteile wie Katalysatoren können trockenes Gras darunter leicht entzünden.
Und sogar ohne offenes Feuer kann Unachtsamkeit zum Verhängnis werden, wie weiter aus der städtischen Mitteilung hervorgeht. Denn: „Glasscherben oder Flaschen können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.“ Wer also Müll im Wald oder auf Wiesen hinterlässt, schadet damit nicht nur der Umwelt, sondern riskiert auch einen Brand.
Im Notfall: 112 wählen
„Im Notfall gilt immer: Sofort die 112 anrufen!“, appelliert die Stadtverwaltung. Dazu rät auch die Polizei: Wer einen Brand oder eine verdächtige Rauchentwicklung entdeckt, solle den Notruf wählen und den Standort des mutmaßlichen Feuers möglichst genau angeben.
Denn im Ernstfall kann jeder Augenblick entscheidend sein. Auch deswegen appelliert die Polizei, Waldzufahrten und Rettungswege freizuhalten. Sie müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit zugänglich sein.

