Streit um Windpark Linach: Furtwanger Gemeinderat verzichtet auf Klage gegen Genehmigung

Bei der Vorstellung des Projekts Windkraft Linach 2023 wurde auch diese Visualisierung von Siventis und Badenova vorgestellt, wie die Windräder von Schönenbach aus zu sehen sein werden. Nach Auskunft von Siventis ist diese Visualisierung immer noch aktuell. Der massive optische Eindruck ist für viele Bürger in diesem Bereich der Anlass, sich gegen die Windkraft zu wehren, während andere wieder die alternative Stromerzeugung begrüßen.
Siventis- Furtwangen verzichtet auf Klage gegen die Genehmigung für den Windpark Linach.
- Das Landratsamt ersetzte das fehlende Einvernehmen der Stadt und erteilte die Genehmigung.
- Der Bürgermeister bezweifelt Erfolg einer Klage – hohe Kosten wurden ebenfalls genannt.
- Drei Ratsmitglieder stimmten dagegen, zwei enthielten sich, die Mehrheit folgte der Verwaltung.
- Streitpunkt blieb die Zuwegung, doch der Rat befürwortet den Windpark grundsätzlich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Gemeinderat hat ein weiteres Vorgehen gegen die Genehmigung für den Windpark Linach mehrheitlich abgelehnt. In der September-Sitzung hatte Guido Seng (IFF) den Antrag gestellt, gegen diese Genehmigung Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen, da der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt hatte.
Bürgermeister Florian Merz führte zu diesem Tagesordnungspunkt allerdings an, dass das Landratsamt das fehlende Einvernehmen der Stadt Furtwangen ersetzt und damit die Genehmigung erteilt hatte. Vor allem wegen des Cyberangriffs auf das Furtwanger Rathaus konnte der Widerspruch nicht rechtzeitig eingelegt werden. Mit Hinweis auf diesen Cyberangriff hatte die Stadt nun die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
Grundsätzlich glaubt Bürgermeister Merz nicht, dass eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens Aussicht auf Erfolg hätte. Außerdem befürwortet der Gemeinderat grundsätzlich den Windpark Linach. An der Diskussion beteiligen könne sich Furtwangen wieder bei Themen wie der Waldumwandlung.
Zum anderen würde eine Klage sehr viel Geld kosten, nach Einschätzung der Anwälte der Stadt wohl einen Betrag im fünfstelligen Bereich.
Bei der Diskussion erläuterte Manfred Kühne (CDU), dass man in der Fraktion geteilter Meinung sei. Auch sollte man nicht das „sauer verdiente Geld in der Stadt dafür ausgeben müssen“. Er kritisierte deutlich, dass man zum Thema Bau und Zuwegung bisher keine konkreten Unterlagen bekommen habe.
Isolde Grieshaber (UL) machte aber auch deutlich, dass es neben der Gruppe von Gegnern der Windkraft im Bregtal viele Befürworter gebe, die sich nicht so laut äußerten.
Drei Gemeinderäte stimmen gegen den Verzicht
Guido Seng (IFF) war weiterhin der Meinung, dass man die Klage einreichen sollte. Es sei aber wohl unwahrscheinlich, dass der Widerspruch der Stadt überhaupt noch akzeptiert werde.
Bürgermeister Merz ergänzte, dass er bei einer Ablehnung der Klage durch den Gemeinderat auch den ebenfalls kostspieligen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückziehen werde.
Der Gemeinderat stimmte schließlich bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, auf die Klage zu verzichten.
Die Vorgeschichte des Streits um den Windpark
Im Januar dieses Jahres hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei geplanten Windräder auf der Linacher Höhe versagt.
Die Siventis Windenergie GmbH & Co. KG mit Sitz in Vöhrenbach hatte im Juni 2025 offiziell die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Linach“ im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beantragt.

Bereits 2023 wurden die Projektentwicklungs- und Kooperationsverträge für einen neuen Windpark in Linach unterschrieben.
badenovaIm Rahmen der Anhörung wurde die Stadt vom Landratsamt um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Es ging um den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung, in der auch die baurechtliche Genehmigung gemäß der Landesbauordnung enthalten ist. Parallel dazu muss das Waldumwandlungsverfahren in einem gesonderten Antrag behandelt werden.
Allerdings bestand damals aus Sicht der Verwaltung unter anderem Unklarheit bei der Zuwegung zum Windpark, die offensichtlich im November noch nicht feststand und auch im Antrag nicht enthalten war.
Die Verwaltung vertrat daher die Ansicht, dass die wegerechtliche Situation für das Bauvorhaben nicht gesichert sei. Deshalb sei das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 36 des Baugesetzbuchs zumindest vorerst aufgrund der fehlenden Erschließung zu versagen.
Landratsamt ersetzt Zustimmung der Stadt
Nach umfangreichen, teils kontroversen Diskussionen folgte der Gemeinderat mehrheitlich mit zehn Ja-Stimmen und sieben Gegenstimmen dem Vorschlag der Verwaltung und versagte das Einvernehmen „aufgrund fehlender Erschließung (fehlende Nachweise über die Zuwegung zum Windpark)“.
Das Landratsamt erteilte daraufhin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und damit auch die Baugenehmigung. Dafür ersetzte es das fehlende Einvernehmen der Stadt Furtwangen, überstimmte sie also.
Bürgermeister Merz hatte bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung des Landratsamts im September die „aus Sicht der Verwaltung immer noch höchst fragwürdige Genehmigungspraxis“ kritisiert. Sie wurde allerdings bereits mehrfach angewendet und durch die Rechtsprechung bestätigt.
