Windpark Linacher Höhe
: Gemeinderat zieht Klage in Betracht

Das Landratsamt hat den Bau und Betrieb des umstrittenen Windparks in Linach genehmigt – trotz Nein des Furtwanger Gemeinderats zum Vorhaben. Nun soll im Oktober über mögliche Rechtsmittel beraten werden.
Von
Stefan Heimpel
Furtwangen-Linach
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Mit dem Genehmigungsbescheid rückt die regionale Stromerzeugung aus Windkraft einen entscheidenden Schritt näher. (Beispielbild eines Badenova Windparks)

Das Landratsamt hat für den Windpark auf der Linacher Höhe grünes Licht gegeben. Der Gemeinderat will das nicht hinnehmen. (Beispielbild eines Badenova Windparks)

Badenova Freiburg
  • Landratsamt genehmigte drei Windkraftanlagen in Furtwangen-Linach – trotz Rats-Nein.
  • Die Genehmigung umfasst Immissionsschutz, Bau-, Forst- und Naturschutzrecht.
  • Stadt versagte ihr Einvernehmen, begründete dies mit der Zuwegung für den Bau.
  • Behörde: Die Bau-Zuwegung war nicht Teil des Antrags, die Betriebszufahrt gilt als gesichert.
  • Gemeinderat berät im Oktober über Rechtsmittel, Verwaltung sieht kaum Klagechancen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bürgermeister Florian Merz informierte den Gemeinderat, dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen in Linach erteilt hat. Darin enthalten sind auch die baurechtliche Genehmigung, die forstrechtliche Genehmigung und die Zulassung der naturschutzrechtlichen Eingriffe.

Im Januar hatte auf Beschluss des Gemeinderates die Stadt das Einvernehmen zu dieser Genehmigung versagt. Diese Versagung wurde aber nun durch das Landratsamt durch die Genehmigung ersetzt. Begründet wurde dies damit, dass sich der Einwand der Stadt Furtwangen ausschließlich auf die Genehmigung der Zuwegung für den Bau der Anlage bezieht. Diese Zuwegung sei aber nicht Gegenstand des Genehmigungsantrages und könne deshalb auch nicht Gegenstand des Einvernehmens der Stadt Furtwangen sein.

Die Zuwegung während des Betriebs der Windkraftanlage dagegen sei gesichert und wurde von der Stadt Furtwangen auch nicht beanstandet. Die Versagung des Einvernehmens durch die Stadt könne sich aber nur auf den Windpark selbst und die entsprechenden Teile zu diesem Standort der Anlage beziehen.

Klage vermutlich wenig erfolgversprechend

Stadtrat Guido Seng (IFF) beantragte daraufhin, dass geprüft werden solle, ob die Stadt gegen diese Entscheidung Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgerichtshof einlegt. Auch die Stadtverwaltung hatte bei dieser Bekanntgabe auf diese Möglichkeit hingewiesen.

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Gleichzeitig machte die Stadtverwaltung aber deutlich, dass eine Klage nicht erfolgversprechend wäre und diese „aus Sicht der Verwaltung immer noch höchst fragwürdige Genehmigungspraxis“ bereits mehrfach angewendet und durch die Rechtsprechung belegt wurde. Daher werde die Stadt keine weiteren Schritte unternehmen.

Gemeinderat soll über Rechtsmittel beraten

Guido Seng stellte allerdings den Antrag, dass der Gemeinderat über die Einlegung von Rechtsmitteln beraten und diese dann auch einlegen sollte. Er sei sich dessen bewusst, dass er wahrscheinlich dafür keine Mehrheit erhalten werde. Doch verschiedene Beobachtungen hätten seine ablehnende Haltung gegen dieses Vorhaben nochmals extrem verstärkt.

Dies sei, so Bürgermeister Florian Merz, ein Antrag für einen neuen Tagesordnungspunkt in einer der kommenden Sitzungen. Dieser Punkt könne laut Gemeindeordnung allerdings erst in der übernächsten Sitzung, also im Oktober, auf die Tagesordnung genommen werden. Außerdem müssen (entsprechend der Größe des Gemeinderates) mindestens vier Gemeinderäte dafür stimmen, das Thema zu beraten.

Bei der entsprechenden Abstimmung gab es fünf Stimmen dafür. Im Oktober wird also über die Einlegung von Rechtsmitteln diskutiert und eine Entscheidung getroffen. Bürgermeister Florian Merz machte deutlich, dass er keine Chance für eine solche Klage sehe. Aber nach der Abstimmung werde man im Oktober darüber beraten. Die Verwaltung werde zudem sicherheitshalber eine Verlängerung der Klagefrist beantragen.