Neue Regeln in St. Georgen: Kostenlose öffentliche Stellplätze in Rathaus-Tiefgarage fallen weg

Derzeit wird die Rathaus-Tiefgarage in St. Georgen saniert. Im Gemeinderat ging es am Mittwoch aber schon einmal um grundlegende Änderungen bei der künftigen Bewirtschaftung der Parkflächen.
Helen MoserEs ist ein heikles Thema, das Parken in der St. Georgener Innenstadt. Nicht weiter verwunderlich also, dass Bürgermeister Michael Rieger zur Einleitung dieses Tagesordnungspunkts im Gemeinderat schon einmal beschwichtigende Worte sprach: Der Vorschlag der Stadtverwaltung habe „eine gewisse Vorgeschichte“ und beruhe auf weitreichenden Überlegungen. „Es sind alles nachvollziehbare Gründe“, versicherte Rieger.
Im Mittelpunkt stand die Tiefgarage unter dem Rathaus, die derzeit – wie auch das gesamte Haus – umfassend saniert wird. Nun ging es im Gemeinderat am Mittwochabend schon einmal um das, was danach passiert. Die Kernfrage: Wie soll die Rathaus-Tiefgarage nach ihrer Wiedereröffnung bewirtschaftet und betrieben werden?
Bei der Antwort auf diese Frage spielen mehrere Faktoren eine Rolle – auch das liebe Geld. Denn um die finanzielle Belastung der Stadt – oder in diesem Fall konkreter der Stadtwerke St. Georgen, über deren Wirtschaftsplan die Tiefgarage abgerechnet wird – im so weit wie möglich zu minimieren, verfolgen Verwaltung und Gemeinderat das Ziel, bei der Sanierung vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Denn ausschlaggebend dafür, wie sich die Sanierung im Wirtschaftsplan niederschlägt, ist dann das günstigere Netto, nicht das teurere Brutto. Einziger Haken an der Sache: Das funktioniert nur, wenn die Tiefgarage im Anschluss auch einen Ertrag abwirft. Und das wiederum heißt: Parkgebühren sind Pflicht, kostenloses Parken ist Geschichte.
Beengte Verhältnisse
Das ist jedoch nicht der einzige Faktor, der bei der Rathaus-Tiefgarage eine Rolle spielt. Denn da gibt es auch noch die beengten baulichen Verhältnisse, welche die Sache verkomplizieren. In der Vergangenheit wurde gerade die Ausfahrt Autofahrern immer wieder zum Verhängnis. „Es gibt kaum einen Lack, der im Umlauf ist, der nicht an der Wand bei der Ausfahrt versiegelt war“, fasste Alexander Tröndle, Leiter des städtischen Bauamts, scherzhaft zusammen.
Eine Schranke für Ein- und Ausfahrt
Stadtverwalter, Fachplaner, Baurechtsbehörde – es bedurfte einiges an Austausch, um eine aus Sicht der Beteiligten tragbare Lösung für die Bewirtschaftung der Rathaus-Tiefgarage zu finden. Nun jedoch steht sie, wurde im Gemeinderat präsentiert – und von diesem gleich einstimmig beschlossen.
Und so sieht die Lösung aus: Statt einer getrennten Ein- und Ausfahrt verfügt die Rathaus-Tiefgarage künftig nur noch über einen Fahrstreifen mit einer einzigen Schranke. Dieser Fahrstreifen dient als Ein- und Ausfahrt. An der Schranke wird per Kamera das Kennzeichen der einfahrenden Autos erfasst. In die Tiefgarage hinein kommt dann nur, wer für sein Fahrzeug auch einen Stellplatz angemietet hat.
Nur noch Dauerparker willkommen
Denn für Kurzparker ist die Rathaus-Tiefgarage künftig Sperrgebiet. Die darin befindlichen Stellplätze werden – ebenfalls gebührenpflichtig – zunächst an Rathausmitarbeiter vermietet, erläuterte Tröndle. Und der Überhang, der in der Vergangenheit 16 Stellplätze und zwei Behindertenparkplätze umfasste, soll ausschließlich Dauermietern zur Verfügung stehen. „Andere Fahrzeuge kommen nicht rein.“
Aus den Reihen des Gemeinderats gab es Zustimmung für das Vorhaben. Denn die Vorteile liegen aus Sicht von Stadtverwaltung und Gremium auf der Hand: verlässliche Mieteinnahmen, weniger Aufwand dank fehlender Ticketautomaten und Autofahrer, die sich in der Tiefgarage auskennen und mit den beengten Verhältnissen dadurch besser klarkommen.
Marktplatz-Tiefgarage „ist nie voll“
Sorge, dass durch den Wegfall der früher bestehenden öffentlichen Kurzzeit-Parkplätze in der Rathaus-Tiefgarage ein Engpass an solchen entstehen könnte, haben Gemeinderat und Verwaltung derweil nicht. Den Grund schilderte Bürgermeister Rieger: „Wir haben in der Marktplatz-Tiefgarage nicht die Auslastung – die ist nie voll.“ Somit stünden in der Innenstadt noch immer genügend Stellplätze für Kurzparker zur Verfügung – auch wenn diese in der Marktplatz-Tiefgarage künftig nicht mehr willkommen sind.
