Gemeinderat Gütenbach: Diese Änderungen betreffen künftig Hundebesitzer

In Gütenbach hat der Gemeinderat eine Entscheidung zur Anhebung der Hundesteuer getroffen.
Hans-Jürgen KommertAusgaben einsparen und Mehreinnahmen generieren – unter diesen Vorgaben wurde der Haushalt der kleinsten eigenständigen Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis genehmigt.
Nun hat sich die Verwaltung der Hundesteuer angenommen, um die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Die Hundesteuersatzung bietet nur begrenzten Gestaltungsspielraum. Mit der Erhöhung hofft die Gemeinde, eine Mehreinnahme von rund 1400 Euro zu erzielen – allerdings erst ab 2027, da die Hundesteuer für 2026 bereits erhoben wurde.
Nur Tiere, die nach dem 1. Juli hinzukommen, werden bereits in diesem Jahr mit den neuen Sätzen besteuert. Aktuell seien 34 Erst- sowie vier Zweithunde angemeldet, zwei davon seien steuerbefreit, Hundehaltung im Außenbereich (Hofhunde) ist mit 61 Euro steuerbegünstigt – was keine Verpflichtung sei, wie Bürgermeisterin Lisa Hengstler verdeutlichte.
40 Prozent angehoben
Nun soll für diese Hunde weiterhin nur der geringere Steuersatz gelten, alle anderen Sätze sollen um 40 Prozent angehoben werden. Kampf- oder „Listenhunde“ bleiben bei 1000 Euro je Hund, wobei kein Kampfhund gelistet sei. „Komisch, ich war mir absolut sicher, dass im Dorf eine junge Frau immer mit einem Kampfhund spazieren geht“, warf dazu Manuel Scherzinger ein – und Lorenz Wiehl meinte, er sehe bei kaum einem Hund im Dorf überhaupt eine Hundemarke und er zweifle die Zahl daher an – vielleicht sollte das tatsächlich überprüft werden – was dann dem Gemeindevollzugsdienst zufallen würde, so Hengstler. „40 Prozent sind eindeutig zu viel“, wehrte sich Jörg Markon.
Er plädiere für eine Erhöhung um etwa 25 Prozent. Dem schloss sich sofort Manfred Danner an.
Einigung im Gemeinderat
Zudem befanden es alle Ratsmitglieder als ungerechtfertigt, die Hunde im Außenbereich von der Anhebung auszunehmen. Letztlich einigte sich der Gemeinderat auf den Antrag von Markon. Die Hundesteuer wird um 25 Prozent angehoben, womit ein Hund ab dem 1. Juli pro Jahr 125 Euro kostet, im Außenbereich liegt der Satz dann künftig bei 80 Euro je Hund. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.