Nach Absage vom Bund: Freibadsanierung Schopfheim – CDU fordert Beantragung von Landesmitteln

Fürs Freibad Schopfheim gibt es kein Geld vom Bund - aber vielleicht vom Land? Die CDU fordert die Stadt auf, Mittel zu beantragen.
Anja Bertsch- Schopfheim erhält keine Bundesmittel für die Sanierung des Freibads.
- Die CDU fordert: Die Stadt soll Landesförderung fristgerecht beantragen.
- Förderfähig sind Sanierungen von Becken, Technik sowie Umkleide- und Sanitärbereichen.
- Antrag soll bis 1. Oktober eingehen – besser bis 30. September beim RP Freiburg.
- Die CDU regt an, notfalls einen klar abgrenzbaren, finanzierbaren Teilabschnitt zu beantragen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nun ist klar: Die Stadt Schopfheim bekommt kein Geld aus dem Sondervermögen-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ und geht damit für die Sanierung des Freibads leer aus. Und schon gleich formulierte die CDU-Fraktion die „Dringende Aufforderung zur fristgerechten Beantragung der Landesförderung für die Sanierung des Freibads Schopfheim“ und richtet sich damit in einem Schreiben an Bürgermeister Dirk Harscher.
Freibäder beim Land förderfägig
In der Schulbauförderung des Landes seien ausdrücklich auch Freibäder förderfähig, sofern sie für den Schwimmunterricht genutzt werden, schreibt die CDU. „Förderfähig sind Sanierungen und Teilsanierungen geeigneter Schwimmbecken sowie der zugehörigen Technik-, Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche“, heiße es in der Verwaltungsvorschrift. Der Antrag müsse jedoch spätestens am 1. Oktober bei der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde eingehen.
Antragstellung eilt
Um formale oder technische Risiken auszuschließen, sollte die Einreichung vorsorglich bereits bis zum 30. September beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgen und der Eingang schriftlich bestätigt werden. Somit fordert die CDU-Fraktion die Stadtverwaltung dringend auf, auf Grundlage der bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüsse und der vorhandenen Planungsunterlagen unverzüglich alle notwendigen Schritte zur fristgerechten Antragstellung einzuleiten. Auch sollte geprüft werden, ob anstelle des gesamten Sanierungsvorhabens ein klar abgegrenzter, finanziell tragbarer und eigenständig umsetzbarer Projektabschnitt beantragt werden sollte – etwa die Badewassertechnik, die Sanierung eines Beckenbereichs oder notwendige Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Auch sollten die Finanzierbarkeit des städtischen Eigenanteils, die Planungsreife, die kurzfristige Umsetzbarkeit und die sichere Abrufbarkeit der Fördermittel berücksichtigt werden. Gleichzeitig solle die Stadt, eine optimierte Bewerbung für die nächste Runde des Bundesprogramms vorbereiten und weitere Fördermöglichkeiten prüfen, fordert die CDU.
„Die Antragstellung soll weder die Entscheidung zwischen der großen und der kleinen Sanierungsvariante vorwegnehmen noch die notwendige Gesamtkonzeption für das Freibad infrage stellen“, schreibt die CDU. Und weiter: „Ziel ist vielmehr, das Gesamtvorhaben in technisch sinnvolle, förderfähige und finanziell tragbare Schritte zu gliedern und damit die Chancen auf Förderzusagen zu erhöhen.“
