Mehr Flächen für Hausbau: Schönau kurbelt den Bauturbo an

Der Wohnungsbauturbo kann auch in Schönau in die nächste Runde gehen (Symbolbild).
Pixabay- Schönau definiert fünf Außenbereichsflächen für schnelleren Wohnungsbau.
- Der Gemeinderat stimmte dafür einstimmig – fünf Areale wurden festgelegt.
- Grundlage ist der „Wohnungsbauturbo“, Paragraf 246e im Baugesetzbuch.
- Städte können damit auf einen Bebauungsplan verzichten, was Zeit und Kosten spart.
- Ein Planungsbüro wurde für 5000 Euro beauftragt, Leitlinien sind beschlossen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Deutschland fehlen hunderttausende bezahlbare, neue Wohnungen – und auch in Schönau fehlt es an Wohnraum. Helfen soll der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ des Bundestags, mit dem Städten und Gemeinden schneller grünes Licht für den Wohnungsbau gegeben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat Schönau in seiner jüngsten Sitzung über fünf vordefinierte Entwicklungsflächen im Außenbereich abgestimmt, die vom Wohnungsbauturbo umfasst werden sollen.
Fünf Flächen festgelegt
Einstimmig abgestimmt hatte der Rat, dass dazu folgende Flächen gehören sollen: die Fläche zwischen Stib-Gritsch Getränke und den Elektrizitätswerken Schönau, zwischen dem Moosweg und dem Johann-Peter-Hebel-Weg, die Außenbereichsfläche in Verlängerung zum Schulpavillon in der Wiesenstraße, die Außenbereichsfläche zwischen dem Straßenzug „Im Grün“ und dem Schlachthof und die Außenbereichsfläche zwischen dem städtischen Anwesen Tunauer Straße 18a und dem Flühweg.
Bereits im April hatte der Gemeinderat das Planungsbüro Fahle Stadtplaner Partnerschaft zu einem Betrag von 5000 Euro mit der Aufarbeitung des Themas, der Vorbereitung, und der Nachbereitung einer Klausur sowie dem Erarbeiten von Leitlinien beauftragt. Die Klausur war mittlerweile erfolgt und über die Leitlinien stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig ab.
Was ist der Bauturbo?
Der „Bauturbo“ ist der neue Paragraf 246e im Baugesetzbuch. Die Sonderregelung ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit dieser können Städte und Gemeinden auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.