Brutaler Angriff auf Skatepark: Landgericht Rottweil verhängt mehrjährige Jugendstrafe

Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom April ist nun rechtskräftig. (Archivfoto).
RathDer Bundesgerichtshof verwarf die Revision des zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten, wie das Landgericht Rottweil am Abend mitteilte. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom April rechtskräftig. Es hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen versuchten Totschlags verhängt. Zur Tatzeit war der Mann noch nicht volljährig.
Der Jugendliche hatte dem Gericht zufolge am 31. Oktober 2022 grundlos eine Auseinandersetzung gesucht. Er habe mit seinen Begleitern eine andere Gruppe im Skatepark angegriffen. Er habe dabei einen ihm unbekannten 24-Jährigen zunächst unvermittelt einen Faustschlag gegeben und ihm dann gegen die linke Gesichtshälfte getreten.
Lebensgefährliche Verletzungen
Der Attackierte stürzte laut Gericht in den asphaltierten Skaterpark und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Noch heute leide er unter den Folgen der Verletzungen.
Der 16-Jährige war nach der Tat in die Schweiz geflohen, wo er schließlich Ende 2022 festgenommen werden konnte. Er war per internationalem Haftbefehl gesucht worden.